Donnerstag, 09.09.2010


Winterdienst

Bei Schneefall sind Radwege in voller Breite, Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m freizuhalten.



Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen.

Die Rinnsteine und Einlaufschächte der Straßenentwässerung sind bei eintretendem Tauwetter schnee- und eisfrei zu halten.

Bei Tauwetter sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege von der Taumasse zu befreien.

Vor Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sind zur Sicherung des Fußgängerverkehrs die Gehwege so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgangsverkehr für die Fußgänger gewährleistet ist.

Die räumungspflichtigen Flächen sind bei Schneefall an Werktagen bis spätestens 07.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr sowie tagsüber bis 20.00 Uhr, so oft und so bald es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu räumen.

Bei Glätte sind die Geh- und Radwege werktags in der Zeit von 07.30 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr durch Bestreuen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln sicher begehbar und befahrbar zu halten.

Die geräumten Schnee- und Eismassen sind so zu lagern dass dadurch der fließende Verkehr nicht gefährdet oder nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar beeinträchtigt wird.

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen weder Geräte noch ätzende Chemikalien eingesetzt werden, die die Oberfläche des Straßenkörpers angreifen oder beschädigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.

Die Verpflichtung zum Winterdienst ist in § 4 der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Schneverdingen (Straßenreinigungsverordnung) vom 4. September 1995 geregelt.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Straßenreinigungsverordnung vom 04.09.1995)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Straßenreinigungsverordnung vom 04.09.1995) Straßenreinigungsverordnung vom 04.09.1995
 
Stadt Schneverdingen
erstellt am 28.01.2010