Freitag, 10.09.2010


Friedhofsgebühren

Tarif ab 15.03.2002 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schneverdingen vom 07.01.1984:

I. Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Schneverdingen

1. Reihengräber

a) für Kinder bis zu 5 Jahren (Ruhezeit 20 Jahre) je 135,00 €
b) für Personen über 5 Jahre (Ruhezeit 30 Jahre) je 270,00 €
c) für Urnen (Ruhezeit 30 Jahre) je 135,00 €

2. Wahlgräber (Nutzungszeit 30 Jahre)

a) je Stelle 495,00 €
b) für Urnen, je Stelle 300,00 €
c) für die zusätzliche Beisetzung von Urnen auf Wahlgräbern,
zuzüglich zu den Gebühren gemäß Nr. I, Ziff. 2a oder Nr. II, Ziff.1,
je Urne 135,00 €


II. Gebühren für die Verlängerung der Nutzungszeiten an Wahlgrabstätten

1. Wahlgrabstätte, je Stelle und Jahr 16,50 €
2. Urnenwahlgrabstätte, je Stelle und Jahr 10,00 €


III. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapellen mit ihren Einrichtungen

1. Kosten je Trauerfeier 120,00 €
2. Benutzung der Leichenkammer je Sarg 40,00 €

Für die Benutzung der Orgel werden besondere Gebühren nicht erhoben. Der Organist ist jedoch auf eigene Kosten zu bestellen.


IV. Gebühren für die Bestattungen

1. Ausheben und Verfüllen des Grabes, Beseitigung der Kränze und des überschüssigen Bodens

a) für Kinder bis zu 5 Jahren 100,00 €
b) für Personen über 5 Jahren 215,00 €
c) für Urnengräber 85,00 €

Ausschmückungen der Gruft werden von der Stadt nicht vorgenommen.

2. Wassergeld und Müllabfuhrgebühren je Bestattungsfall 80,00 €


V. Gebühren für Umbettungen

1. Aushebungen zur Wiederbeisetzung auf anderen Friedhöfen

a) für Kinderleichen bis zu 5 Jahren 280,00 €
b) für Leichen über 5 Jahre 560,00 €
c) für Urnen 95,00 €

2. Wiederbeisetzungen nach Ausbettungen und Überführung von anderen Friedhöfen

a) für Kinderleichen bis zu 5 Jahren 200,00 €
b) für Leichen über 5 Jahren 400,00 €
c) für Urnen 85,00 €

3. Aushebung und Wiederbeisetzungen an gleicher Stelle

a) für Kinderleichen bis zu 5 Jahren 380,00 €
b) für Leichen über 5 Jahren 760,00 €
c) für Urnen 140,00 €

4. Umbettungen

a) für Kinderleichen bis zu 5 Jahren 480,00 €
b) für Leichen über 5 Jahren 960,00 €
c) für Urnen 180,00 €

In den Gebühren Nr. V, Ziff. 1 - 4 sind die Kosten für Träger, Transport, besonderes Arbeitsmaterial und Grabstellen nicht enthalten. Die Gebühren in Nr. V ermäßigen sich um 30 %, wenn Leichen umgebettet werden, bei denen die Ruhezeit abgelaufen ist.


VI. Sonstige Gebühren

1. Ausfertigung einer Urkunde über das Nutzungsrecht an Wahlgräbern 10,00 €

2. Genehmigung für die Aufstellung von Grabdenkmälern,

a) je Grabplatte / Grabkissen 20,00 €
b) je hochstehendes Grabmal 60,00 €

3. Pflegekostenanteil für anonyme Gräber (Reihengräber), zusätzlich zu den Gebühren gemäß Nr. I, Ziff. 1.

a) für Urnen und Kindergräber 325,00 €
b) für Personen über 5 Jahre 650,00 €

4. Für Leistungen, die nicht in dem Gebührentarif enthalten sind, ist die Höhe der Vergütung nach Sachkosten und Arbeitsaufwand zu bemessen.

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