Luftkurort
Schneverdingen darf sich durch die Prädikatsverleihung durchgehend seit 1972 als "Luftkurort" bezeichnen.
Mit Urkunde vom 14. Dezember 2010 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der Stadt Schneverdingen die Erlaubnis erteilt, die Artbezeichnung "staatlich anerkannter Luftkurort" auch weiterhin zu führen.
Das zugrunde liegende Gutachten der Regierungsvertretung Lüneburg bestätigt die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Luftkurort. Insbesondere die Anforderungen an die Infrastruktur und den Kurortcharakter sowie an den Umweltschutz und die Kriterien der Luftqualität und medizinisch-klimatologische Erfordernisse werden erfüllt.
Mit Urkunde vom 14. Dezember 2010 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der Stadt Schneverdingen die Erlaubnis erteilt, die Artbezeichnung "staatlich anerkannter Luftkurort" auch weiterhin zu führen.
Das zugrunde liegende Gutachten der Regierungsvertretung Lüneburg bestätigt die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Luftkurort. Insbesondere die Anforderungen an die Infrastruktur und den Kurortcharakter sowie an den Umweltschutz und die Kriterien der Luftqualität und medizinisch-klimatologische Erfordernisse werden erfüllt.







