Grundstückskaufvertrag
Grundbesitz: Kauf und Verkauf
Sowohl eine Grundstücksveräußerung als auch ein Ankauf hat für die Beteiligten große wirtschaftliche Bedeutung. Deshalb ist die Sicherung der Vertragsbeteiligten sehr wichtig. Wenn Sie beabsichtigen, Grundbesitz zu erwerben oder zu verkaufen, so unterliegt dieser Kauf oder Verkauf anderen Regeln als beispielsweise der Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens. Nach § 313 BGB bedarf der Vertrag, durch den sich ein Vertragsteil zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundbesitz verpflichtet, der notariellen Beurkundung.
Notaramt
Als unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes sind für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. Notare sind somit zuständig für die Errichtung (Beurkundung) von Grundstückskaufverträgen und deren Abwicklung. Damit sollen Irrtümer und Zweifel vermieden, unerfahrene und ungewandte Beteiligte vor Nachteilen geschützt und etwaige Zweifel und rechtliche Bedenken gegen das Geschäft mit den Beteiligten erörtert werden.
Kaufvertrag
Nachfolgend sollen die wichtigsten Teile von regelmäßig zu betrachtenden Punkten in Kaufverträgen angesprochen werden. Je nach Gestaltung des Einzelfalles muss dem Notar/der Notarin eine genaue Schilderung des Grundbesitz-Umfeldes gegeben werden. Jeder Hinweis kann bedeutsam sein. Der Notar/die Notarin wird aus seiner/ihrer Erfahrung aus solchen Hinweisen sich ergebende Erforderlichkeiten für die Vertragsformulierung entnehmen.
Kaufverträge haben regelmäßig die nachfolgenden angesprochenen Punkte zu behandeln:
Kosten
Die Kosten der Durchführung des Kaufvertrages trägt der Käufer. Ist der Grundbesitz belastet und muss er noch lastenfrei gemacht werden, trägt der Verkäufer die entstehenden Kosten für die Lastenfreimachung. Die Beteiligten können von diesen Regeln abweichen, wenn sie es wünschen. Die Notar- und Gerichtskosten betragen ca. 1,5 bis 2 % vom Kaufpreis. Für den Kauf von Grundbesitz erhebt der Staat eine Steuer, die Grunderwerbssteuer. Diese beträgt zur Zeit 3,5 % vom Kaufpreis.
Sowohl eine Grundstücksveräußerung als auch ein Ankauf hat für die Beteiligten große wirtschaftliche Bedeutung. Deshalb ist die Sicherung der Vertragsbeteiligten sehr wichtig. Wenn Sie beabsichtigen, Grundbesitz zu erwerben oder zu verkaufen, so unterliegt dieser Kauf oder Verkauf anderen Regeln als beispielsweise der Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens. Nach § 313 BGB bedarf der Vertrag, durch den sich ein Vertragsteil zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundbesitz verpflichtet, der notariellen Beurkundung.
Notaramt
Als unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes sind für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. Notare sind somit zuständig für die Errichtung (Beurkundung) von Grundstückskaufverträgen und deren Abwicklung. Damit sollen Irrtümer und Zweifel vermieden, unerfahrene und ungewandte Beteiligte vor Nachteilen geschützt und etwaige Zweifel und rechtliche Bedenken gegen das Geschäft mit den Beteiligten erörtert werden.
Kaufvertrag
Nachfolgend sollen die wichtigsten Teile von regelmäßig zu betrachtenden Punkten in Kaufverträgen angesprochen werden. Je nach Gestaltung des Einzelfalles muss dem Notar/der Notarin eine genaue Schilderung des Grundbesitz-Umfeldes gegeben werden. Jeder Hinweis kann bedeutsam sein. Der Notar/die Notarin wird aus seiner/ihrer Erfahrung aus solchen Hinweisen sich ergebende Erforderlichkeiten für die Vertragsformulierung entnehmen.
Kaufverträge haben regelmäßig die nachfolgenden angesprochenen Punkte zu behandeln:
- Genaue Beschreibung nach Art, Lage, Größe und Nutzbarkeit des Kaufgegenstandes
- Die genaue Angabe des Kaufpreises inklusive sämtlicher eventueller Nebenleistungen
- Festlegung der Kaufpreisfälligkeit und -zahlung
- Sicherstellung des Käufers im Grundbuch durch eine Eigentumsverschaffungs-Vormerkung (Auflassungsvormerkung)
- Regelungen über den Besitzübergang
- Vermessungskosten beim Kauf von Teilflächen
- Anlieger- und Erschließungskosten
- Finanzierungsmöglichkeiten durch den Käufer vor Eigentumsumschreibung
- Ist der Grundbesitz frei von Belastungen?
- Sind Baulasten zu bestellen oder bereits vorhanden?
- Einholung von notwendigen behördlichen Erklärungen oder Genehmigungen (Vorkaufsrechtsverzichte der Städte oder Gemeinden, Teilungsgenehmigungen bei Teilflächen)
Kosten
Die Kosten der Durchführung des Kaufvertrages trägt der Käufer. Ist der Grundbesitz belastet und muss er noch lastenfrei gemacht werden, trägt der Verkäufer die entstehenden Kosten für die Lastenfreimachung. Die Beteiligten können von diesen Regeln abweichen, wenn sie es wünschen. Die Notar- und Gerichtskosten betragen ca. 1,5 bis 2 % vom Kaufpreis. Für den Kauf von Grundbesitz erhebt der Staat eine Steuer, die Grunderwerbssteuer. Diese beträgt zur Zeit 3,5 % vom Kaufpreis.






