Umweltförderfonds
Umweltfonds der Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft mbH für das Baugebiet "Rotenburger Straße Süd":
1. Zuwendungszweck:
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien, der Schutz des Klimas und des Wasserhaushaltes erfordern in den Bereichen nachhaltige Energieanwendung und Grundwasserschutz ein schnelles und wirksames Handeln. Die "Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft mbH" (Stadt GmbH) als stadteigene Erschließungsträgergesellschaft hat beschlossen, folgende freiwillige ökologische Baumaßnahmen auf den im Baugebiet Rotenburger Straße veräußerten Wohnbaugrundstücken zu fördern, wenn die Anlage dazu beiträgt, die betroffenen Haushalte wirksam zu versorgen:
1.1. Anlagen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung
1.2. Solarkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser und/oder zur Heizungsunterstützung
1.3. Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen
1.4. Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung
1.5. Durchführung von Luftdichtigkeitstests
1.6. Nach besonderer Prüfung können auch weitere Maßnahmen gefördert werden, die Energieeinsparungen bewirken oder zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beitragen
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses aus dem Umweltförderfonds besteht nicht. Über die Anträge wird von der Stadt GmbH auf Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
2. Gegenstand der Förderung:
2.1. Anlagen zur Regenwasserspeicherung und Nutzung
Gefördert wird die Erstellung von Regenwassernutzungsanlagen, bei denen Regenwasser von Dachflächen gesammelt und für die WC-Spülung und mindestens einen weiteren Verwendungszweck - wie zum Beispiel für die Waschmaschine beziehungsweise Gartenbewässerung genutzt wird. Gefördert werden Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ und einem Anschluss von mindestens 50 m² überdachter Fläche.
Eine solche Regelung setzt den Einbau einer ergänzenden Schmutzwasser-Mengenmesseinrichtung voraus
2.2. Solarkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser:
Gefördert wird die Erstellung von Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung und/oder zur Heizungsunterstützung.
2.3. Stromerzeugung durch Photovoltaik
Gefördert wird die Erstellung einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung des eigenen Hausstrombedarfs und zur Einspeisung in das Versorgungsnetz der Stadtwerke Schneverdingen GmbH.
2.4. Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung
Gefördert wird die Erstellung eines kontrollierten Be- und Entlüftungssystems mit Wärmerückgewinnung.
2.5. Luftdichtigkeitsprüfung
Gefördert wird die Begutachtung des Wärmedämm- und Dichtigkeitskonzeptes durch Fachunternehmen in Form eines anerkannten Luftdichtigkeitstestes.
2.6. Sonstige Maßnahmen
Nach besonderer Prüfung können auch weitere Maßnahmen gefördert werden, die in besonderem Maße geeignet sind, Energieeinsparungen zu bewirken oder zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beizutragen. Hierunter sind insbesondere Maßnahmen denkbar, wie z. B. die Errichtung privater Blockheizkraftwerke, die Begrünungen der wesentlichen Dachflächen oder der Einbau zusätzlicher Steuerungstechnik für ein einheitlich geregeltes technisches Gebäudemanagement (europäisches Installations-BUS).
3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Grundstückserwerber - unabhängig von ihrer Rechtsform - im Neubaugebiet "Rotenburger Straße Süd". Die Gebäude müssen Wohnzwecken dienen.
4. Voraussetzung der Förderung:
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie vor dem Zugang des Bewilligungsbescheides nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung an ein Fachunternehmen. Im Einzelfall kann auf Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn bewilligt werden. Die Stadt GmbH kann die Förderung von der Einhaltung weiterer Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zur Erreichung des Förderzwecks oder anderer Zielbestimmungen dieses Programms sachdienlich ist. Insbesondere kann sie Ausführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie erlassen.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich der Stadt GmbH anzuzeigen, wenn
4.1. für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen
4.2. sich herausstellt, dass das Vorhabensziel bzw. der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist
4.3. ein Konkurs oder Vergleichsverfahren gegen den Zuwendungsempfänger beantragt oder eröffnet wird
Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn eine in der Förderzusage genannte auflösende Bedingung eingetreten oder die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.
5. Art und Höhe der Zuwendung:
Als Investitionskostenzuschuss erhält der Antragsteller von der Stadt GmbH einen Festbetrag von 500,00 € je förderfähiger Maßnahme (Ausnahme: Luftdichtigkeitsprüfung nach Nr. 2.5 mit einem Betrag von 250,00 €). Für ein Bauvorhaben können maximal zwei der unter Nr. 2 aufgeführten Fördermaßnahmen bezuschusst werden. Der Förderfonds hat ein Gesamtvolumen von 50.000,00 €.
Investitionskostenzuschüsse anderer Stellen für den gleichen Zweck schließen die Förderung nach dieser Richtlinie aus (Kumulierungsverbot).
6. Verfahren:
Die Anträge werden durch die Stadt GmbH bearbeitet.
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der prüffähigen Anträge erteilt. Der Antragsteller hat die für eine Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise zu führen.
Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage bzw. nach Durchführung der vorzunehmenden Prüfungen. Die Durchführung ist durch Vorlage einer Rechnung nachzuweisen. Die Stadt GmbH behält sich eine Abnahme der durchgeführten Arbeiten und eine Prüfung vor, ob der Zuwendungsempfänger die Förderbedingungen eingehalten hat. Die Fördermaßnahmen werden statistisch ausgewertet und gegebenenfalls öffentlich dokumentiert.
Um eine zügige Abwicklung des Programms zu gewährleisten, muss die Anlage
6.1. grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung des Bewilligungsbescheides in Betrieb genommen sein. Ansonsten erlischt die Verpflichtung zur Auszahlung der bewilligten Zuwendung.
1. Zuwendungszweck:
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien, der Schutz des Klimas und des Wasserhaushaltes erfordern in den Bereichen nachhaltige Energieanwendung und Grundwasserschutz ein schnelles und wirksames Handeln. Die "Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft mbH" (Stadt GmbH) als stadteigene Erschließungsträgergesellschaft hat beschlossen, folgende freiwillige ökologische Baumaßnahmen auf den im Baugebiet Rotenburger Straße veräußerten Wohnbaugrundstücken zu fördern, wenn die Anlage dazu beiträgt, die betroffenen Haushalte wirksam zu versorgen:
1.1. Anlagen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung
1.2. Solarkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser und/oder zur Heizungsunterstützung
1.3. Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen
1.4. Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung
1.5. Durchführung von Luftdichtigkeitstests
1.6. Nach besonderer Prüfung können auch weitere Maßnahmen gefördert werden, die Energieeinsparungen bewirken oder zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beitragen
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses aus dem Umweltförderfonds besteht nicht. Über die Anträge wird von der Stadt GmbH auf Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
2. Gegenstand der Förderung:
2.1. Anlagen zur Regenwasserspeicherung und Nutzung
Gefördert wird die Erstellung von Regenwassernutzungsanlagen, bei denen Regenwasser von Dachflächen gesammelt und für die WC-Spülung und mindestens einen weiteren Verwendungszweck - wie zum Beispiel für die Waschmaschine beziehungsweise Gartenbewässerung genutzt wird. Gefördert werden Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ und einem Anschluss von mindestens 50 m² überdachter Fläche.
Eine solche Regelung setzt den Einbau einer ergänzenden Schmutzwasser-Mengenmesseinrichtung voraus
2.2. Solarkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser:
Gefördert wird die Erstellung von Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung und/oder zur Heizungsunterstützung.
2.3. Stromerzeugung durch Photovoltaik
Gefördert wird die Erstellung einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung des eigenen Hausstrombedarfs und zur Einspeisung in das Versorgungsnetz der Stadtwerke Schneverdingen GmbH.
2.4. Lüftungstechnik zur Wärmerückgewinnung
Gefördert wird die Erstellung eines kontrollierten Be- und Entlüftungssystems mit Wärmerückgewinnung.
2.5. Luftdichtigkeitsprüfung
Gefördert wird die Begutachtung des Wärmedämm- und Dichtigkeitskonzeptes durch Fachunternehmen in Form eines anerkannten Luftdichtigkeitstestes.
2.6. Sonstige Maßnahmen
Nach besonderer Prüfung können auch weitere Maßnahmen gefördert werden, die in besonderem Maße geeignet sind, Energieeinsparungen zu bewirken oder zum Schutz des Grundwassers oder Klimas beizutragen. Hierunter sind insbesondere Maßnahmen denkbar, wie z. B. die Errichtung privater Blockheizkraftwerke, die Begrünungen der wesentlichen Dachflächen oder der Einbau zusätzlicher Steuerungstechnik für ein einheitlich geregeltes technisches Gebäudemanagement (europäisches Installations-BUS).
3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Grundstückserwerber - unabhängig von ihrer Rechtsform - im Neubaugebiet "Rotenburger Straße Süd". Die Gebäude müssen Wohnzwecken dienen.
4. Voraussetzung der Förderung:
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie vor dem Zugang des Bewilligungsbescheides nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung an ein Fachunternehmen. Im Einzelfall kann auf Antrag ein vorzeitiger Vorhabenbeginn bewilligt werden. Die Stadt GmbH kann die Förderung von der Einhaltung weiterer Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zur Erreichung des Förderzwecks oder anderer Zielbestimmungen dieses Programms sachdienlich ist. Insbesondere kann sie Ausführungsbestimmungen zu dieser Richtlinie erlassen.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich der Stadt GmbH anzuzeigen, wenn
4.1. für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen
4.2. sich herausstellt, dass das Vorhabensziel bzw. der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist
4.3. ein Konkurs oder Vergleichsverfahren gegen den Zuwendungsempfänger beantragt oder eröffnet wird
Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn eine in der Förderzusage genannte auflösende Bedingung eingetreten oder die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.
5. Art und Höhe der Zuwendung:
Als Investitionskostenzuschuss erhält der Antragsteller von der Stadt GmbH einen Festbetrag von 500,00 € je förderfähiger Maßnahme (Ausnahme: Luftdichtigkeitsprüfung nach Nr. 2.5 mit einem Betrag von 250,00 €). Für ein Bauvorhaben können maximal zwei der unter Nr. 2 aufgeführten Fördermaßnahmen bezuschusst werden. Der Förderfonds hat ein Gesamtvolumen von 50.000,00 €.
Investitionskostenzuschüsse anderer Stellen für den gleichen Zweck schließen die Förderung nach dieser Richtlinie aus (Kumulierungsverbot).
6. Verfahren:
Die Anträge werden durch die Stadt GmbH bearbeitet.
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der prüffähigen Anträge erteilt. Der Antragsteller hat die für eine Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise zu führen.
Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage bzw. nach Durchführung der vorzunehmenden Prüfungen. Die Durchführung ist durch Vorlage einer Rechnung nachzuweisen. Die Stadt GmbH behält sich eine Abnahme der durchgeführten Arbeiten und eine Prüfung vor, ob der Zuwendungsempfänger die Förderbedingungen eingehalten hat. Die Fördermaßnahmen werden statistisch ausgewertet und gegebenenfalls öffentlich dokumentiert.
Um eine zügige Abwicklung des Programms zu gewährleisten, muss die Anlage
6.1. grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung des Bewilligungsbescheides in Betrieb genommen sein. Ansonsten erlischt die Verpflichtung zur Auszahlung der bewilligten Zuwendung.






