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    Bauleitplanung (Bürgerbeteiligung)

    Die Bürgerbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung) an der Bauleitplanung wird durch § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine öffentliche Auslegung.

    Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht, seine Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren oder der in deren Planungsverfahren zu wahren.

    Zunehmend wird das Internet für die vereinfachte und beschleunigte Durchführung von Beteiligungsverfahren eingesetzt.

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