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    Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 "Dieckmoor"

    Planunterlagen

    Entwurf Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 "Dieckmoor"
    Planzeichnung
    Begründung
    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    Schalltechnische Untersuchung


    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“

    - Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 12.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ wird gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit 13a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

    04.12.2018 bis einschließlich 04.01.2019
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 110

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Dennoch hat die Stadt Schneverdingen aufgrund des Baumbestandes (Eichenreihe) einen umweltfachlichen Beitrag i. V. m. einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag anfertigen lassen.

    Folgende umweltbezogene Informationen sind in Bezug auf die o. g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Umweltfachlicher Beitrag einschließlich eines speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“:

    Die Planungsgruppe Umwelt hat für den Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 einen umweltfachlichen Beitrag einschließlich einer artenschutzrechtlichen Prüfung angefertigt. Im Ergebnis sind mit vorgezogenen Ersatz- (CEF) und Vermeidungsmaßnahmen für die im Fachbeitrag betrachteten Arten (Avifauna, Fledermäuse und Eremiten) erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen nicht zu erwarten. Die CEF- und Vermeidungsmaßnahmen, wie Bauzeitenregelung, Anforderungen an Sanierungsarbeiten am Schulgebäude, Errichtung eines Vegetationsschutzzaunes während der Bauphasen sowie die Anbringung von Fledermaus- und Brutkästen sind entsprechend vom Vorhabenträger zu beachten.

    • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplans Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ in Langeloh:

    Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & CO. KG hat für den Bebauungsplan Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis ist das Plangebiet durch Schallimmissionen der Langeloher Straße (K26) belastet. Innerhalb der überbaubaren Flächen des Allgemeinen Wohngebietes werden laut Gutachten bei einer Bauausführung nach dem Energieeinsparungsgesetz die benötigten Schalldämm-Maße bereits erreicht, und es sind keine besonderen schalltechnischen Festsetzungen zu treffen.

    Ziel der Planung ist die Realisierung von Wohnbauflächen auf Konversionsflächen der Stadt Schneverdingen (ehemalige Schule) und der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH (Versorgungsfläche) in der Ortschaft Langeloh, wozu Teilbereiche des  Bebauungsplanes Langeloh Nr. 1 „An der Schule“ sowie des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 2 „An der Schule II“ aufgehoben werden. Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes wird die Sicherung der dörflichen Entwicklung angestrebt, um die Bevölkerungszahl der Ortschaft zu stabilisieren bzw. positiv zu entwickeln und die vorhandene Infrastruktur effektiver nutzbar zu machen.

    Die Festsetzungen des Allgemeinen Wohngebietes sichern den Bestand des ehemaligen Schulgebäudes und sorgen mit einem zulässigen Vollgeschoss für ein geringes Maß der baulichen Nutzungen (GRZ 0,3), sodass sich zukünftige Baukörper städtebaulich in die Umgebung einfügen. Um eine landschaftsprägende Eichenreihe zu schützen, liegen die überbaubaren Grundstückflächen außerhalb der Kronentraufen der Bäume. Zusätzlich dürfen in diesem Bereich keine Nebenanlagen in Form von Gebäuden errichtet werden.

    Sämtliche großen Laubbäume im Plangebiet wurden vermessen und hinsichtlich ihres möglichen Erhalts geprüft. Die an der westlichen Grenze des Plangebietes stehende alte ortsbildprägende Eichenreihe kann bis auf zwei Eichen, für die eine Ersatzanpflanzung festgesetzt wird, in Gänze erhalten werden. Ebenso kann der alte Baumbestand im näheren Umfeld des ehemaligen Schulgebäudes erhalten werden. Im Südwesten des Geltungsbereiches wird ein Ehrendenkmal als eine öffentliche Grünfläche mit Baudenkmal festgesetzt.

    Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße Dieckmoor. Im Süden des Geltungsbereichs werden die öffentliche Grünfläche mit dem Ehrendenkmal, die südliche Zufahrt der ehemaligen Schule sowie ein Baugrundstück durch eine öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung erschlossen, die bei einem späteren Bedarf zusätzlich mit einen Fuß- und Radweg ausgebaut werden soll.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Langeloh Nr. 4 „Dieckmoor“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch die Langeloher Straße, im Osten durch die Straße Dieckmoor, im Norden durch die bestehende Wohnbebauung und im Westen durch eine Wiese und eine Eichenreihe.

    BPlan Langeloh Nr. 4. "Dieckmoor" GeltungsbereichDiese Bekanntmachung und die Planunterlagen finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren und unter der Internetadresse uvp.niedersachsen.de.

    Schneverdingen, 21.11.2018

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)