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    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 "Inseler Straße - West"

    Planunterlagen
    Dokument Bezeichnung
    Entwurf Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 61 "Inseler Straße - West"
    Planzeichnung - Seite 1
    Planzeichnung - Seite 2
    Entwurf Begründung
    Anlage - Schalltechnische Untersuchung


    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße - West“
    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße - West“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße - West“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße - West“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße - West“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit

    vom 4. März 2019 bis einschließlich 4. April 2019
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 110,

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o. g. Bauleitplanung verfügbar:

    • LAiRM CONSULT GmbH, Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Schneverdingen, Bargteheide 28.01.2019

    Die LAiRM CONSULT GmbH hat für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße – West“ eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis ist das Plangebiet durch Schallimmissionen durch die Inseler Straße (K 31) belastet. Dennoch werden die Grenzwerte der 16. BlmSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau" für ein Allgemeines Wohngebiet eingehalten.

    Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandsentwicklungen durch eine Nachverdichtung (Innenverdichtung) auf rückwärtigen Grundstückbereichen bereits ausgewiesener Wohngrundstücke zu ermöglichen.

    Um diese Nachverdichtung zu ermöglichen, werden mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Inseler Straße - West" die rückwärtigen Baugrenzen aufgehoben. Die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung orientieren sich an der umliegenden Bebauung, d. h. an den Festsetzungen, die der Bebauungsplan Nr. 61 bereits für den umliegenden Bereich festsetzt.

    Auf den neu überbaubaren Flächen wird ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,5 in der offenen Bauweise mit einer eingeschränkten Zweigeschossigkeit festgesetzt, sodass sich Neubauten städtebaulich in die Umgebung einfügen werden. Die verkehrliche Erschließung ist für den aktuellen Gebäudebestand gesichert. Die Erschließung der rückwärtigen Bauflächen ist zwischen den vorhandenen Wohngebäuden auf privaten Flächen zu realisieren.

    Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 2.328 m² und umfasst ausschließlich Wohngrundstücke mit Gartenbereichen.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 61 „Inseler Straße – West“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Sulingen-Verden), ist schwarz umrandet und liegt begrenzt durch Wohngrundstücke westlich der Inseler Straße, südlich des Schlehenweges, sowie nördlich und östlich der Straße Geschamp.

    BPlan Nr. 61 Geltungsbereich 1. ÄnderungDie Planunterlagen, die Begründung sowie Anlagen der Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Diese Bekanntmachung finden Sie im Internet unter der Adresse unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen/Bauleitplanung.

    Schneverdingen, 18.02.2019

    Die Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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