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    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 86 "Wohn- und Mischgebiet Marktstraße - Feldstraße"

    Planunterlagen
    Dokument Bezeichnung
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 86 "Wohn- und Mischgebiet Markstraße - Feldstraße"
    Entwurf Planzeichnung
    Entwurf Begründung

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße – Feldstraße“
    - Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
    - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 09.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße  - Feldstraße“  beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße - Feldstraße“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2019 die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße - Feldstraße“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 86 „Wohn- und Mischgebiet Marktstraße - Feldstraße“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit

    vom 20.09.2019 bis einschließlich 21.10.2019
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 108,

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen sind für die o. g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Brockmann, J., 2019)

    Es wurde festgestellt, dass aufgrund der fehlenden Hinweise auf Fledermausquartiere keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppe der Fledermäuse erforderlich sind. Für die potentiell im Plangebiet vorkommende Vogelart Grauschnäpper werden als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme 6 Nistkästen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter angesetzt und im Bebauungsplan Nr. 86 festgesetzt.

    Unter der Berücksichtigung von aufgezeigten Vermeidungsmaßnahmen (schonende Bauausführung und Bauzeitenregelungen) ist für keine betrachtete Art (Avifauna, Fledermäuse) eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten. Unter diesen Voraussetzungen werden keine Zugriffsverbote nach § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz berührt.

    Ziel des o.g. Bauleitplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau eines Alten- und Pflegeheims (Seniorenresidenz) in zentraler Lage des Kernortes Schneverdingen zu schaffen. Hierzu soll das bislang für den Vorhabenstandort vorgegebene Planungsrecht der Bebauungspläne Nr. 79 und Nr. 36 durch den Bebauungsplan Nr. 86 ersetzt werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 86 ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes als Art der baulichen Nutzung beabsichtigt. Die Höhe baulicher Anlagen wird auf maximal drei Vollgeschosse begrenzt. Es wird eine örtliche Bauvorschrift zur Anordnung von Fassaden getroffen. Der im Plangebiet vorhandene ortsbildprägende Eichenbestand wird als zu erhalten festgesetzt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Stadtstraßen Markstraße und Feldstraße.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 86 „Wohngebiet Marktstraße - Feldstraße  ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt; im Norden durch den Frido-Witte-Weg, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch die Marktstraße und im Westen durch vorhandene Mischgebietsnutzung und Gartenland.

    Bebauungsplan Feldstraße

    Die Planunterlagen, die Begründung sowie Anlagen der Begründung stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Diese Bekanntmachung finden Sie im Internet unter der Adresse unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen/Bauleitplanung.

    Schneverdingen, 11.09.2019

    Die Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung
    gez. Mark Söhnholz (L.S.)

    Kontakt