Rathaus Rathaus

    56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kindertagesstätte Stockholmer Straße", Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 "Kindertagesstätte Stockholmer Straße"

    Planunterlagen "Kindertagesstätte Stockholmer Straße"

    PDF Datei Bezeichnung
    56. Änderung Flächennutzungsplan
    Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht
    Bebauungsplan Nr. 88
    "
    Kindertagesstätte Stockholmer Straße"
    Vorentwurf Planzeichnung
    Bebauungsplan Nr. 88
    "Kindertagesstätte Stockholmer Straße"
    Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht
    Altlastenuntersuchung
    Baugrunduntersuchung
    Erschütterungstechnische Stellungnahme
    Nachermittlung Altlasten Landkreis Soltau-Fallingbostel
    Schalltechnische Untersuchung

     

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 “Kindertagesstätte Stockholmer Straße“

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt.

    Für die Öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet das am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVD-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Anwendung.

    Die Öffentliche Auslegung der Entwürfe der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 88 jeweils mit Begründung und Umweltbericht erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 1 PlanSiG ausschließlich unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik, Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren in der Zeit vom

    27. Juli 2020 bis einschließlich 28. August 2020.

    Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG können die Unterlagen im Bedarfsfall zusätzlich nach telefonischer Terminvereinbarung auch in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Telefon-Nummer 05193-93614 oder per E-Mail an merle.panning@schneverdingen.de. Ort der Einsichtnahme ist bei einer Terminvereinbarung die Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen.

    Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten.

    Zudem kann unter den oben genannten Kontaktdaten auch die Zusendung analoger Planunterlagen angefragt werden.

    Während der Beteiligungsfrist ist für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Information und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen bei Beachtung der Corona-Hygienevorschriften sowohl im Rathaus als auch telefonisch gegeben.

    Ebenso besteht unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften während der Auslegungsfrist für jede Person die Möglichkeit, an o. g. Stelle zu den ausliegenden Planunterlagen Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift abzugeben. Elektronische Hinweise oder Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: merle.panning@schneverdingen.de.

    Hinweis zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus:
    Derzeit sieht die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Kontaktverbote im öffentlichen Raum vor. Jede Person hat in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten (§ 2 Absatz 2 Satz 1 der vorgenannten Verordnung). Es gelten die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften.

    Grundsätzlich besteht Maskenpflicht innerhalb des Rathauses. Nach Einnahme eines Sitzplatzes darf die Maske abgenommen werden.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte zur Deckung des auf den Siedlungsbereich Schneverdingen-Ost bezogenen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen zu schaffen. Gleichzeitig dient die Planung der planungsrechtlichen Sicherung der im räumlichen Geltungsbereich bereits vorhandenen Betriebsflächen des Bauhofes. Zu diesem Zweck ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Kindertagesstätte“, „Bauhof“ und „Soziale Einrichtungen“ als Option möglicher späterer Nutzungsänderungen oder Nutzungsergänzungen geplant.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o. g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Planungsgruppe Umwelt, Hannover (2020): Umweltbericht. Neben einer Bestandsaufnahme, der Prognose des Umweltzustandes und einer artenschutzrechtlichen Prüfung wurde der notwendig werdende Kompensationsbedarf aufgrund des Eingriffs in Natur- und Landschaft ermittelt. Zur Kompensation werden im Bebauungsplan Nr. 88 im weiteren Verfahren Ersatzmaßnahmen festgesetzt.
    • BFB Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg (08.03.2020): Baugrunduntersuchung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Schneverdingen. Infolge der Untersuchung des Baugrunds wurden Auffüllungen vorgefunden, die eine Grubenfüllung vermuten lassen. Zur Überprüfung  wurde eine weitergehende Bodenuntersuchung in Auftrag gegeben (Altlasten + Planung – Büro für Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten, Hannover).
    • Altlasten + Planung - Büro für Erfassung, Erkundung und Sanierung von Altlasten, Hannover (28.05.2020): Untersuchung geplante Kindertagesstätte Stockholmer Straße, Stadt Schneverdingen, Heidekreis. Aus der Untersuchung geht hervor, dass die bisher betrachteten Altablagerungen unauffällig sind und für den Bau der Kindertagesstätte keine Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Es wird empfohlen, eine weitere Altablagerung südlich des Plangebietes zu überprüfen, und je nach Ergebnis, das Außengelände der Kindertagesstätte anzupassen. Eine Nachuntersuchung der betroffenen Fläche wird beauftragt.
    • Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB, Garbsen (11.05.2020): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ der Stadt Schneverdingen. Aus der Untersuchung geht hervor, dass passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind, die im Bebauungsplan Nr. 88 festgesetzt werden.
    • Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB, Garbsen (08.04.2020): Erschütterungstechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“ der Stadt Schneverdingen. Die Stellungnahme hat ergeben, dass die Anforderungen für Mischgebiete eingehalten werden.
    • Töpfer Planung + Beratung GmbH (o. J.): Landkreis Soltau-Fallingbostel (jetzt Heidekreis) – Gezielte Nachermittlung an Altablagerungen.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 88 „Kindertagesstätte Stockholmer Straße“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: im Westen durch die Stockholmer Straße, im Süden durch das Areal des Sportzentrums, im Osten durch das Jugendlager und im Norden durch eine Waldfläche zwischen Stockholmer Straße und Osterheide (ehemalige Kiesabbaufläche).

    FNP 56 BP 88 - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten erhalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.


    Schneverdingen, 23.07.2020

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung
    gez. Mark Söhnholz (L.S.)
    Erster Stadtrat

    Kontakt
    Dokumente & Download