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    55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße); Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 87 "Großflächiger EInzelhandel Harburger Straße/Neue Straße"

    Planunterlagen Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße
    PDF-Datei Bezeichnung
    55. Änderung Flächennutzungsplan
    Vorentwurf Planzeichnung
    55. Änderung Flächennutzungsplan
    Vorentwurf Begründung
    Bebauungsplan Nr. 87
    "Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße"
    Vorentwurf Planunterlagen
    Bebauungsplan Nr. 87
    "Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße"
    Vorentwurf Begründung
    Anhang I - Verträglichkeitsanalyse
    Anhang II - Raumordnerische Beurteilung
    Anhang III - Schalltechnische Untersuchung

     

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 87 “Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“
    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 87 „Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen werden die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    26.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße. 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 109

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.
    Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen gelten im Rathaus die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften. Grundsätzlich steht Maskenpflicht innerhalb des Rathauses. Nach Einnahme eines Sitzplatzes darf die Maske abgenommen werden.
    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, den bestehenden Einzelhandelsstandort in seiner Bedeutung für die Nahversorgung, aber auch als Standort für den, das zentrenrelevante Warensortiment ergänzenden, Fachmarkt (Fahrradgeschäft) zu sichern. Darüber hinaus werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Verkaufsflächen des Lebensmittelverbrauchermarktes zu erweitern.
    Die räumlichen Geltungsbereiche der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 87 „Großflächiger Einzelhandel Harburger Straße/Neue Straße“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-ausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt: Im Osten durch die Neue Straße, im Süden durch die Harburger Straße, im Westen durch die Bebauung Harburger Straße 9 und Bargmannstraße 18 und im Norden durch die Bargmannstraße.

    FNP 55. Änderung Lageplan Flächennutzungsplan

     

    BP 87 Lageplan Bebauungsplan

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die Planunterlagen, die Begründungen sowie Anlagen der Begründungen stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten erhalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 21.04.2022

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

    Kontakt