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    57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet Lerchenstert); Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 89 "Wohngebiet Lerchenstert"

    Planunterlagen FNP57 und BP89 - Wohngebiet Lerchenstert
    PDF-Datei Bezeichnung
    57. Änderung Flächennutzungsplan
    Planzeichnung - Darstellung rechtswirksamer Flächennutzungsplan
    57. Änderung Flächennutzungsplan
    Planzeichnung - Änderungsdarstellungen
    57. Änderung Flächennutzungsplan
    Begründung
    57. Änderung Flächennutzungsplan
    Verfahrensvermerke
    Bebauungsplan Nr. 89
    "Wohngebiet Lerchenstert" - Planzeichnung
    Bebauungsplan Nr. 89
    "Wohngebiet Lerchenstert" - Festsetzungen
    Bebauungsplan Nr. 89
    "Wohngebiet Lerchenstert" - Begründung
    Bebauungsplan Nr. 89
    "Wohngebiet Lerchenstert" - Verfahrensvermerke
    Anhang 1 - Wohnungs- und Wohnbaulandbedarfsanalyse
    Anhang 2 - Schallgutachten
    Anhang 3 - Verkehrsgutachten
    Anhang 4 - Bodengutachten
    Anhang 5 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    Anhang 6 - Umweltbericht

     

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet Lerchenstert)
    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“
    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 08.08.2022 die Aufstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohngebiet Lerchenstert) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“ beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe für die vorgenannten Bauleitplanverfahren mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurden, zu dem die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planungen werden die Entwürfe mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen,
    Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,
    Bauamt, Zimmer 109

    während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-614 wäre wünschenswert. Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeit ist möglich.

    Bei Einsichtnahme in die Planunterlagen gelten im Rathaus die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften.

    Es wird mit Bezug auf § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
                                                                            
    Ziel der o. g. Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen im nördlichen Anschluss an die zentralen Siedlungsstrukturen der Stadt Schneverdingen zu schaffen. Eine im Plangebiet bereits vorhandene Ausgleichsfläche wird übernommen und in die Planung integriert. Darüber hinaus soll der Neubau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich abgesichert werden.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 89 „Wohngebiet Lerchenstert“, ergeben sich aus den nachstehenden Lageplanausschnitten (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau). Die Bereiche sind schwarz umrandet und werden wie folgt begrenzt:
     
    Im Norden durch die Bebauung „Am Wörn“, „Meisenweg“, „Krähenbusch“ und „Kuckuckskiefer“, im Osten durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, im Süden durch die Bebauung „Seekamp“ und „Sarataweg“ und im Westen durch die K 31 „Inseler Straße“.

    FNP57 - Lageplan Geltungsbereich

    BP89 - Lageplan Geltungsbereich

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Die Planunterlagen, die Begründungen sowie Anlagen der Begründungen stehen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB spätestens ab Beginn der Auslegung im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und sind ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 24.08.2022

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)

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