Hygienekonzept für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofskapellen der Stadt Schneverdingen
Auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Stadt Schneverdingen sowie der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der jeweils geltenden Fassung ist die Nutzung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Friedhofskapellen nur unter Beachtung folgender ergänzender Auflagen und Bedingungen gestattet:
- Bis zur Einnahme des Sitzplatzes in der Kapelle ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Zum Betreten der Kapelle ist der Haupteingang in Richtung „Am Kirchhof“ und beim Verlassen der Kapelle ist die Nebentür in Richtung Friedhof zu nutzen.
- Am Eingang der Friedhofskapelle ist eine Möglichkeit für die Teilnehmenden zu schaffen, sich die Hände zu desinfizieren.
- Die Teilnehmenden sind auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen dieses Nutzungs- und Hygienekonzeptes ausdrücklich hinzuweisen.
- Sollte das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit oder der Landkreis Heidekreis eine Warnstufe feststellen, sind Änderungen dieses Hygienekonzeptes vorbehalten.
Dieses Nutzungs- und Hygienekonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Schneverdingen, 07.04.2022
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens