Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 das Nahversorgungskonzept für die Stadt Schneverdingen als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Zur Sicherung der Nahversorgung und im Sinne der Vorgaben der Landesraumordnung definiert das Konzept den Zentralen Versorgungsbereich für die Stadt Schneverdingen und enthält allgemeine Entwicklungsziele. Es ist bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Vorhaben nach §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB sowie im Zusammenhang mit § 246e BauGB als verbindliche fachliche Abwägungsgrundlage heranzuziehen.