Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Schneverdingen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) in Verbindung mit §§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß § 47 d BImSchG gefasst. Der Lärmaktionsplan ist damit in Kraft getreten.
Lärmaktionspläne sind durch betroffene Kommunen nach Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 ff. BIm-SchG, 34. BImSchV) zu erstellen. Sie sollen den Umgebungslärm mindern und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms schützen. In Niedersachsen sind die Gemeinden für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig.
In Schneverdingen ist im Hinblick auf die relevanten Verkehrsmengen und Lärmpegel lediglich eine sehr kleine Teilfläche am südöstlichen Rand des Stadtgebietes in der Ortschaft Heber betroffen. Die Einzelheiten können der nebenstehenen Lärmaktionsplanung der Stadt Schneverdingen entnommen werden.