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    Freiflächenphotovoltaik - Standortkonzept

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 das "Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Schneverdingen" als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Entsprechend erfolgt die Auswahl der Standorte für Freiflächenphotovoltaikanlagen und die Aufstellung von Bauleitplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen anhand der Vorgaben des „Standortkonzept für
    Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Schneverdingen“.

    Für den Zeitraum bis zum 31.12.2027 gibt die Stadt Schneverdingen basierend auf diesem Standortkonzept ausschließlich Standorte der Prioritäten A und B zur Aufstellung von Bauleitplänen für Freiflächenphotovoltaikanlagen frei. Bis zu diesem Stichtag dürfen in den Plangebieten in Summe in einer Größenordnung von bis zu ca. 55 ha Bauflächen für Module geplant werden (Teilflächenziel).

    Alle weiteren Informationen und die mögliche Flächenkulisse können Sie dem nebenstehenden Standortkonzept entnehmen.