Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen in Niedersachsen die öffentlichen Gebäude regelmäßig beflaggt werden:
Termine
Datum |
Veranstaltung |
27. Januar
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Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
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1. Mai
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Feiertag der Arbeit
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9. Mai
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Europatag
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23. Mai
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Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
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1. Juni
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Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
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17. Juni
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Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
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20. Juli
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Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
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3. Oktober
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Tag der Deutschen Einheit
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am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent
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Volkstrauertag (halbmast)
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sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
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Hinweis:
Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als 2 Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.