Rathaus Rathaus

    Bekanntmachungen

    Bekanntmachung Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Bekanntmachung

    Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt.

    Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden.

    Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG).

    Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht (§ 27c VwVfG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG und § 27b Abs. 4 VwVfG).

    Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und werden direkt informiert.

    Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, und die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 10.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    An der Marktkirche 9
    38678 Clausthal-Zellerfeld
    E-Mail: ETL179@lbeg.niedersachsen.de

    ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen.

    Den Teilnahmeberechtigten werden die Informationen zur Onlinekonsultation bis zum 11.09.2025 zugesandt. Die Informationen bestehen aus den Stellungnahmen und Einwendungen sowie den Erwiderungen der Vorhabenträgerin hierzu.

    Bis zum 25.09.2025 können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder elektronisch unter der genannten E-Mail-Adresse dazu äußern, ob Ihre Anliegen durch die Erwiderung der Vorhabenträgerin ausreichend gewürdigt wurden. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Behörde maßgeblich.

    Soweit keine Rückmeldung der Teilnehmenden erfolgt, bleiben die Einwendungen und Stellungnahmen vollumfänglich bestehen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass

    • die Erörterung in Form einer Onlinekonsultation nicht öffentlich ist (§ 68 Abs. 1 VwVfG),
    • die Beteiligten nicht zur Teilnahme an der Onlinekonsultation verpflichtet sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 VwVfG),
    • die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 VwVfG),
    • beteiligte Personen sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen können; die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die/der Bevollmächtigte hat auf Verlagen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG),
    • Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht in der Onlinekonsultation, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt werden,
    • Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder eine Vertreterbestellung entstehen, nicht erstattet werden.

    Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie:
    Die Stadt Schneverdingen ist nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen.

    Schneverdingen, 28.08.2025

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens 

    Kontakt