Ortsübliche Bekanntmachung
Der Luftsportverein Schneverdingen e. V. hat mit Schreiben vom 08.01.2023 einen Antrag auf Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung des Segelfluggeländes Höpen nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. den §§ 54 bis 60 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beantragt.
Mit Datum vom 18.11.2025 wurde diese Genehmigung erteilt.
Die Genehmigung kann im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 104, während der Öffnungszeiten vom 24.11.2025 bis 08.12.2025 oder im Internet unter www.schneverdingen.de eingesehen werden.
Eine Veröffentlichung der Antragsunterlagen erfolgt zeitgleich auf der Homepage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Durch die Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Eine Erörterung des Vorhabens gem. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) findet nicht statt.
Für den Fall einer Änderungsgenehmigung wird diese analog § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG öffentlich bekannt gegeben.
Schneverdingen, 19.11.2025
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)