Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Ostniedersachsenleitung, BBPlG-Vorhaben Nr. 58, Abschnitt Nord: Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein (östlich von Geesthacht) - Stadorf
I.
Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungs-verfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landes-behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Gemäß § 43m Abs. 1 Satz 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-, Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemarkungen beansprucht:
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Gemeinde/Samtgemeinde/Stadt
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Gemarkung
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Stadt Bad Fallingbostel
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Riepe
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Samtgemeinde Bardowick
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Bardowick, Handorf, Mechtersen, Radbruch, Vögelsen, Wittorf
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Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
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Altenebstorf, Ebstorf, Stadorf, Altenmedingen, Klein Hese-beck Velgen, Hanstedt I
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Gemeinde Bienenbüttel
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Beverbeck
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Gemeinde Bispingen
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Behringen
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Stadt Bleckede
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Karze
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Samtgemeinde Dahlenburg
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Eimstorf, Oldendorf an der Göhrde
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Samtgemeinde Elbmarsch
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Oldershausen, Obermarschacht, Eichholz, Nieder-marschacht, Tespe, Drennhausen, Elbstorf, Schwinde
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Samtgemeinde Gellersen
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Kirchgellersen, Reppenstedt, Dachtmissen, Heiligenthal
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Samtgemeinde Hanstedt
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Sahrendorf, Asendorf
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Samtgemeinde Hollenstedt
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Halvesbostel
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Samtgemeinde Ilmenau
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Kolkhagen, Barnstedt, Melbeck
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Samtgemeinde Lachendorf
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Hohne, Spechtshorn
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Hansestadt Lüneburg
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Häcklingen, Oedeme, Rettmer
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Gemeinde Neu Wulmstorf
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Neu Wulmstorf
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Gemeinde Neuenkirchen
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Delmsen, Gilmerdingen
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Samtgemeinde Rosche
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Süttorf, Borg
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Samtgemeinde Salzhausen
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Gödenstorf,
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Stadt Schneverdingen
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Langeloh, Heber
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Gemeinde Seevetal
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Glüsingen
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Stadt Soltau
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Wolterdingen
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Gemeinde Stelle
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Ashausen
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Gemeinde Südheide
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Unterlüß
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Samtgemeinde Tostedt
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Handeloh
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Stadt Visselhövede
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Hiddingen
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Stadt Walsrode
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Jarlingen
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Samtgemeinde Wesendorf
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Groß Oesingen
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Gemeinde Wietzendorf
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Suroide, Wietzendorf
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Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist:
- Der Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Stadorf_Nord – Melbeck (LH-10-3060) mit einer Länge von 22,9 Kilometern und 60 Masten
- Der Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Melbeck – Sahms (LH-14-339) mit einer Länge von 32,9 Kilometern und 84 Masten
- Die Umverlegung (11,2 km, 28 Maste) und teilweise Rückbau (11,8 km, 26 Maste) der 380-kV-Bestandsleitung Stadorf_Nord – Melbeck (LH-10-3021)
- Die Umverlegung (16,0 km, 42 Maste) und teilweise Rückbau (8,6 km, 22 Maste) der 380-kV-Bestandsleitung Melbeck – Krümmel (LH-14-3106)
- Der Rückbau der 110-kV-Freileitung (LH-14-1167) auf 4,7 km mit 13 Masten sowie die Leitungsmitnahme dieser Leitung auf dem Gestänge der Neubauleitung (LH-14-339) von Mast 1004 bis Mast 1023 (6,9 km, 21 Masten) und auf dem Gestänge der Bestandsleitung (LH-14-3106) von Mast 1424 bis 1432 (2,9 km, 9 Masten)
- Die Mitführung der 110-kV-Leitung (LH-14-1168) auf dem Gestänge der Bestandsleitung (LH-14-3106) von Mast 1404 bis Mast 1411 (2,5 km, 8 Masten)
- Provisoriumskorridore
Die 380-kV-Neubauleitung Stadorf_Nord - Melbeck (LH-10-3060) beginnt am Umspannwerk (UW) Stadorf-Nord in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und verläuft nördlich bis zum geplanten Standort des UW Melbeck in der Gemeinde Melbeck und wird in dieses eingebunden. Nördlich des UW Melbeck trägt die 380-kV-Neubauleitung den Namen 380-kV-Leitung Melbeck – Sahms (LH-14-339). Von Melbeck aus verläuft sie weiter Richtung Norden bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein. Das neue Umspannwerk Melbeck sowie die Erweiterungsfläche des UW Stadorf (UW Stadorf_Nord) sind nicht Gegenstand des beantragten Vorhabens.
Leitungsverlauf
Die beantragte Neubauleitung (LH-10-3060) verlässt das UW Stadorf-Nord in nördlicher Richtung und verläuft parallel zu der 380-kV-Bestandsleitung (LH-10-3021). Die Neubauleitung kreuzt östlich der Ortschaft Altenebstorf die Kreisstraße K23 und später zwischen den Ortschaften Tatendorf und Tenndorf die Landesstraße L250. Am Mast 2016 verschwenkt die geplante 380-kV-Neubauleitung leicht nach Nordwesten, dem Trassenverlauf der 380-kV-Bestandsleitung weiterhin folgend. Zum Schutz des Wohnumfeldes der Ortschaft Velgen verläuft die Neubauleitung nach der Kreuzung der Kreisstraße K44 (Mastbereich 2021 bis 2022 der LH-10-3060 bzw. 022 bis 2402 der LH-10-3021) bis Mast 2030 auf der westlichen Seite der bestehenden Bahnstromleitung Bl. 460. Die 380-kV-Bestandsleitung wird im Mastbereich 2402 bis 2411 ebenfalls verschwenkt und westlich der Bahnstromleitung Bl. 460 neugebaut. Die Bestandsmasten 23 bis 31 werden entsprechend zurückgebaut. Beide 380-kV-Leitungen verlaufen parallel der Bahnstromleitung und schließen zwischen Mast 2029 und 2030 bzw. 2410 und 2411 in den bestehenden Trassenkorridor der 380-kV-Bestandsleitung wieder an. Die Neubauleitung verläuft ab dort wieder östlich parallel zu der Bestandsleitung. Nach der Kreuzung der Kreisstraße K43 östlich von Barnstedt verschwenken die beiden 380-kV-Leitungen in westliche Richtung, um die Ortschaft Kolkhagen westlich zu umgehen. Nachdem Kolkhagen passiert wurde, verschwenken beide Trassen zurück Richtung Nordosten, kreuzen das Fauna-Flora-Habitat -Gebiet (FFH) „Illmenau mit Nebenbächen“, verlaufen zwischen den Ortschaften Embsen und Melbeck dicht östlich an der Kreisstraße 33 entlang, bevor der Bestandstrassenkorridor der LH-10-3021 wieder erreicht wird. Beide Leitungen kreuzen die Kreisstraße K10 und verschwenken ab Mast 2057 bzw. 2425 nach Osten, um in das geplante UW Melbeck einzubinden. Dort enden die beiden 380-kV-Leitungen (LH-10-3060 und LH-10-3021). Die Bestandsmasten 45 bis 59 der LH-10-3021 werden zurückgebaut. Ab dem geplanten UW Melbeck beginnt die ebenfalls im Abschnitt Nord zu der Ostniedersachsenleitung gehörende 380-kV-Leitung Melbeck – Sahms (LH-14-339). Aufgrund der Neueinbindung der 380-kV-Bestandstrasse LH-10-3021, beginnt am UW Melbeck nun die ebenfalls umzubauende 380-kV-Leitung Melbeck – Krümmel (LH-14-3106).
Ab dem geplanten UW Melbeck verlaufen beide 380-kV-Leitungen in nordwestliche Richtung, um die Hansestadt Lüneburg und die Ortschaft Rettmer zu umgehen und kreuzen zwischen den Masten 1010 und 1011 bzw. 1410 und 1411 die Kreisstraße K17.
Im weiteren Verlauf schwenken die geplanten Leitungen Richtung Nordosten und verlaufen im Mastbereich 1013 bis 1018 bzw. 1413 bis 1418 parallel zum Naturschutzgebiet „Hasenburger Bachtal“ und dem FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“ in Richtung der Ortschaft Oedeme. Es erfolgt eine erneute Verschwenkung der beiden Leitungen nach Nordwesten, um die Ortschaft Reppenstedt zu umgehen. Dort verlaufen die beiden Leitungen entlang des Bestandskorridors der 380-kV-Leitung LH-14-3061. Im Bereich der Landesstraße L216 wird der Korridor der LH-14-3061 verlassen, indem die beiden Leitung weiter in nordwestliche Richtung verlaufen und erst ab Mast 1027 bzw. 1427 in Richtung Norden schwenken, um einen größeren Abstand zur Ortschaft Reppenstedt zu wahren. Nach der Kreuzung der Kreisstraße K50 schließt die umgebaute 380-kV-Leitung LH-14-3061 an die bestehende Bestandsleitung wieder an. Die Neubauleitung verläuft dann parallel östlich zur Bestandsleitung. Die Masten 6 bis 20 der Bestandsleitung werden zurückgebaut, wobei die Masten 6 und 20 selbst erhalten bleiben. Die Neubauleitung verläuft nun parallel zu der Bestandstrasse südwestlich an der Ortschaft Mechtersen vorbei. Südlich der Ortschaft Radbruch knickt die Leitung nach Osten ab, quert die Kreisstraße K42 und die Bundesautobahn A39. Nach dem Passieren des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“ verschwenkt die Leitung ab dem Masten 1055 in Richtung Norden und verläuft parallel zur B404 zwischen den Ortschaften Rott und Handorf hindurch. Um Abstände zu den beiden Ortschaften einzuhalten, wird in diesem Abschnitt die 380-kV-Bestandsleitung von Mast 1433 bis Mast 1442 nach Westen umverlegt. Die Neubauleitung verläuft weiter östlich der umverlegten 380-kV-Bestandsleitung weiter. Es erfolgt eine Waldüberspannung beider Leitungen, die dann nach Osten abknicken und erneut die B404 queren. Nördlich von Handorf wird die umgebaute 380-kV-Leitung dann wieder in den Bestandstrassenkorridor überführt und die Neubauleitung verläuft weiterhin östlich dieser. Die Masten 45 bis 53 der Bestandsleitung werden zurückgebaut. Beide Leitungen verlaufen nun östlich der Bundesstraße B404 weiter in Richtung Norden. Südwestlich von Eichholz verschwenkt die Leitung ab Mast 1074 zunächst nach Nordosten und anschließend ab Mast 1081 nach Norden. Vor Erreichen des Elbufers wird die Ortschaft Tespe und die Landesstraße L217 gekreuzt. Mittig der Elbe verläuft die Landesgrenze zwischen Niedersachen und Schleswig-Holstein, sodass die Leitung mit der Überquerung der Elbe dann in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde Schleswig-Holstein übergeht.
Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid. Die Entscheidung erfolgt im Einvernehmen mit den Unteren Wasserbehörden.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:
- Erläuterungsbericht
- Zielabweichungsverfahren
- Anträge für geschützte Teile von Natur und Landschaft
- Übersichtspläne
- Wegenutzungspläne und Wegenutzungsverzeichnis
- Lage- und Grunderwerbspläne
- Mastprinzipzeichnungen
- Längenprofile einzelner Kreuzungsstellen
- Regelfundamente
- Bauwerksverzeichnis und Mast- und Koordinatenliste
- Kreuzungsverzeichnis
- Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsverzeichnis Kompensation
- Immissionsbericht zu elektrischen und magnetischen Feldern und Koronaschall
- Schalltechnisches Gutachten Baulärm
- Wasserrechtliche Antragsunterlage mit Übersichtskarten, Detailzeichnungen, Mastlisten und Berechnungsergebnissen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bestands- und Konfliktplänen, Maßnahmenplänen und Maßnahmenblättern
- Fachbeitrag Umwelt
- Wohnumfeldprüfung außerhalb des Untersuchungsraums der Raumverträglichkeitsprüfung
- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen und Pläne
- Ableitung von artenschutzrechtlichen Minderungsmaßnahmen
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie mit Übersichtskarten zu Oberflächen- und Grundwasserkörper und Steckbriefe Bewirtschaftungspläne
- Materialband mit Gesamtkartierbericht, Kartierkonzept, Unterlagen der RVP, Landesplanerische Feststellung und Ergänzungsunterlage RVP Variantenvergleich Reppenstedt
II.
(1) Die Planunterlagen werden in der Zeit vom
05.03.2026 bis zum (einschließlich) 04.04.2026
unter dem Titel „380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Nord: Landesgrenze NI/SH - Stadorf“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a S. 2 EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen wird mittels Verlinkung auf die Seite der NLStBV verwiesen.
Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsmäßigen Aufgabenbereich berührt werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 20.04.2026, schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover oder der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen einzureichen. Vor dem 05.03.2026 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt der Einwendung nicht versendet.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.
Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen befassen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).
Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).
Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Auf eine Erörterung kann verzichtet werden (§ 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EnWG). Gemäß § 43a Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin bzw. der Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG).
III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
IV.
Hinweis:
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen (desktopdefault.aspx) eingesehen werden.
Die vorstehende Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird hiermit bekanntgegeben.
Schneverdingen, 06.02.2026
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)