Nachfolgende Bekanntmachung ist im Amtsblatt für die Stadt Schneverdingen Nr. 3/2026 vom 12.03.2026 veröffentlicht:
Bekanntmachung
1. Haushaltssatzung der Stadt Schneverdingen für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in der Sitzung am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 49.151.400 EUR
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 51.753.500 EUR
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 116.800 EUR
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 48.800 EUR
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 47.677.000 EUR
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 48.390.800 EUR
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.757.900 EUR
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 13.497.100 EUR
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.739.200 EUR
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 602.500 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.739.200 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 16.175.500 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.946.100 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 739 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 584 v. H.
2. Gewerbesteuer 415 v. H.
§ 6
Die Höhe der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei denen die Bürgermeisterin gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Zustimmung allein erteilen darf, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
Darüber hinaus gelten über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zusammenhang mit anfallender Umsatzsteuer/Vorsteuer stehen, als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zustimmung zur Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben, unabhängig von deren Höhe, erteilt die Bürgermeisterin.
Schneverdingen, den 04.12.2025
Stadt Schneverdingen
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Heidekreis am 09.03.2026 unter dem Aktenzeichen 01.715/06 – 2 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 13.03.2026 bis 23.03.2026 und der Beteiligungsbericht über städtische Unternehmen und Einrichtungen nach § 151 NKomVG liegt unbefristet zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, öffentlich aus.
Hinweis zur Einsichtnahme: Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen www.schneverdingen.de in der Rubrik Bekanntmachungen verfügbar.
Es wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte Frau Meyer unter 05193 93-209 oder sabrina.meyer@schneverdingen.de an.
Schneverdingen, den 11.03.2026
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
in Vertretung
gez. Mark Söhnholz
Erster Stadtrat