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    Nahversorgungskonzept für die Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Nahversorgungskonzept für die Stadt Schneverdingen 
    Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 das Nahversorgungskonzept für die Stadt Schneverdingen als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Zur Sicherung der Nahversorgung und im Sinne der Vorgaben der Landesraumordnung definiert das Konzept den Zentralen Versorgungsbereich für die Stadt Schneverdingen und enthält allgemeine Entwicklungsziele. Es ist bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Vorhaben nach §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB sowie im Zusammenhang mit § 246e BauGB als verbindliche fachliche Abwägungsgrundlage heranzuziehen.

    Das Konzept steht im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/Informelle Planungen und Konzepte zur Verfügung und ist ebenfalls im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107, während der Dienststunden einsehbar:

    montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 01.04.2026

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     

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