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    12.07.2024: Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Lärmaktionsplan der Stadt Schneverdingen
    Öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Die Stadt Schneverdingen stellt einen Lärmaktionsplan nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47a ff. BIm-SchG, 34. BImSchV) auf. Lärmaktionspläne sollen den Umgebungslärm mindern und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms schützen. Lärmaktionspläne sind für alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) ab 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag, Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zugbewegungen pro Jahr und Ballungsräume ab 100.000 Einwohner und Bevölkerungsdichte  ab 1.000 Einwohner pro km2 aufzustellen. Im Gebiet der Stadt Schneverdingen ist von den zuvor genannten Lärmquellen lediglich eine 1.650 qm große Fläche durch einen erhöhten Lärmpegel betroffen.

    Diese Fläche liegt im Osten der Ortschaft Heber innerhalb von Wald. Der Lärm geht von der östlich verlaufenden Autobahn A 7 aus und ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Sulingen-Verden, Katasteramt Soltau), der betroffene Bereich ist schwarz umrandet.

    Lageplan Lärmaktionsplan

     

     

     

     

     

     

     

    Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung des Lärmaktionsplans. Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht in der Zeit vom

    22.07.2024 bis einschließlich 21.08.2024

    im Internet unter der Adresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren zur Einsichtnahme zur Verfügung und ist ebenfalls über einen Link auf der Internetseite uvp.niedersachsen.de erreichbar.

    Nach Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606 können die zuvor genannten Unterlagen zusätzlich

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 107

    eingesehen und auf Wunsch erläutert werden.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich (einschließlich E-Mail: stadtplanung@schneverdingen.de) oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden. Für eine Niederschrift im Rathaus bittet die Verwaltung um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 05193 93-606.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplan nicht von Bedeutung ist.

    Sofern Stellungnahmen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 3 BauGB und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter der Internetadresse www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, den 12.07.2024

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    In Vertretung

                     L. S.                          gez. Mark Söhnholz

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