Bekanntmachung
Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) in Verbindung mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) erarbeitet die Energieagentur Heidekreis u. a. für die Stadt Schneverdingen ein Wärmekataster. Hierzu wird die Ausgangssituation der aktuellen Wärmeversorgung in Schneverdingen analysiert. Das Wärmekataster bildet die Grundlage für die vollständige Betrachtung des Gemeindegebietes im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.
Gemäß § 21 Abs 8 des NKlimaG werden zum Schutz der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 Abs. 2 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untenstehende Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten ortsüblich bekannt gemacht:
Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche |
Stadt Schneverdingen
Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Telefon 05193 93-100
E-Mail buergermeisterin@schneverdingen.de |
Datenschutzbeauftragter |
Kooperativer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Heidekreis
Herr Isernhagen
Lange Straße 2
29664 Walsrode
E-Mail datenschutz@walsrode.de |
Zweck der Datenerhebung |
Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet (§ 20 NKlimaG i. V. m. § 4 Abs. 1 WPG |
Rechtsgrundlagen |
Art. 6 Abs. 1 lit. E) DSGVO i. V. m. § 21 NKlimaG |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten |
Daten dürfen bei allen Personen und Stellen, bei denen für die Wärmeplanung relevante Daten vorhanden sein könnten, erhoben werden, insbesondere bei
Energieunternehmen:
Zähler- oder gebäudescharfe Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs von Gebäuden oder Gebäudegruppen sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken, insbesondere für Wärmepumpen und Direktheizungen und Angaben zu Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Wärme- und Gasnetzen
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und öffentlichen Stellen:
Gebäudescharfe Angaben zu Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Angaben über deren Betrieb, Standort und Zuweisung zur Abgasanlage und die für die Aufstellung von Emissionskatastern.
Inhaber von Betriebsstätten (Betriebe, Unternehmen):
Angaben über die Höhe ihres Endeerngieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs, die Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme.
Kommunen:
Innerhalb der Kommune bereits vorhandene Daten, die zu einem anderen Zweck erhoben wurden. |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen |
5 Jahre für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans sowie die Planung der Umsetzungsmaßnahmen |
Rechte der betroffenen Personen |
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Recht auf Berichtigung falscher Daten
- Recht auf Lösung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
Soweit die betroffene Person Widerspruch einlegt, werden personenbezogene Daten dann nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, welchen den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegend dient, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Kommune. |
Zuständige Aufsichtsbehörde |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 12-4500
E-Mail poststelle@lfd.niedersachsen.de
Internet www.lfd.niedersachsen.de |
Weitere personenbezogene Daten wie z. B. Name, Haushaltsgröße, Familienstand oder Telefonnummer werden nicht erhoben. Eine Verknüpfung von Verbrauchs- und Kontaktdaten wird nicht stattfinden.
Bei der frühestens 2025 vorgeschriebenen Veröffentlichung des Wärmeplanes werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Aus Anonymisierungszwecken werden dann mindestens fünf Gebäude zusammenfassend dargestellt.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Die personenbezogenen Daten und die Daten, die ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellen, werden nach der Verarbeitung bzw. nach der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht.
Schneverdingen, den 26.07.2024
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)