Bekanntmachung
Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Schneverdingen gemäß Umge-bungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR)
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Schneverdingen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) in Verbindung mit §§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß § 47 d BImSchG gefasst. Der Lärmaktionsplan ist damit in Kraft getreten.
Gemäß § 47d (3) BImSchG erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch eine Auslegung des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 21.08.2024 im Rathaus der Stadt Schneverdingen.
Im Rahmen der Beteiligung sind Stellungnahmen mit Hinweisen allgemeiner Art, insbesondere zum Schutz des Waldes und der Bedeutung des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide, abgegeben worden. Eine Überarbeitung des Entwurfes war nicht erforderlich.
Der Lärmaktionsplan ist auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen unter www.schneverdingen.de unter der Rubrik Stadt & Politik/Bekanntmachungen abruf-bar. Zusätzlich wird der Lärmaktionsplan im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, Zimmer 106, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Schneverdingen, 21.10.2024
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S)