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    Bekanntmachungen

    19.02.2025: Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

    Nachfolgende Bekanntmachung ist im Amtsblattfür die Stadt Schneverdingen Nr. 3/2025 vom 19.02.2025 veröffentlicht:

    Bekanntmachung

    1. Haushaltssatzung der Stadt Schneverdingen für das Haushaltsjahr 2025

    Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Schneverdingen in der Sitzung am 05.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

    § 1
    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

    1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag    
    1.1 der ordentlichen Erträge auf 46.653.500 EUR
    1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 49.648.300 EUR
    1.3 der außerordentlichen Erträge auf 161.000 EUR
    1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 42.300 EUR
            
    2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag    
    2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 43.762.100 EUR
    2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 46.221.400 EUR
    2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 7.526.800 EUR
    2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 17.243.400 EUR
    2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.716.600 EUR
    2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 315.800 EUR
    festgesetzt.    

    § 2
    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-men (Kreditermächtigung) wird auf 9.716.600 EUR festgesetzt.

    § 3
    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.830.000 EUR festgesetzt.

    § 4
    Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszah-lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.293.600 EUR festgesetzt.

    § 5
    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haus-haltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
    1.  Grundsteuer    
    1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 739 v. H.
    1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)    584 v. H.
    2. Gewerbesteuer 415 v. H.

    § 6
    Die Höhe der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, bei denen die Bürgermeisterin gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Zustimmung allein ertei-len darf, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

    Darüber hinaus gelten über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zusammenhang mit anfallender Um-satzsteuer/Vorsteuer stehen, als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Zustimmung zur Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Ausgaben, unabhängig von deren Höhe, erteilt die Bürgermeisterin.

    Schneverdingen, den 05.12.2024

    Stadt Schneverdingen
    gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)
    Bürgermeisterin

    2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Land-kreis Heidekreis am 18.02.2025 unter dem Aktenzeichen 01.715/06 – 2 erteilt worden.

    Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 20.02.2025 bis 28.02.2025 und der Beteiligungsbe-richt über städtische Unternehmen und Einrichtungen nach § 151 NKomVG liegt unbefristet zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, öffentlich aus.

    Hinweis zur Einsichtnahme: Alle Unterlagen sind ab 20.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Schneverdingen www.schneverdingen.de in der Rubrik Bekanntmachungen verfügbar.

    Es wird eine vorherige Terminabsprache empfohlen. Bei Bedarf sprechen Sie bitte Frau Meyer unter 05193 93-209 oder sabrina.meyer@schneverdingen.de an.

    Schneverdingen, den 19.02.2025

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    in Vertretung
    gez. Mark Söhnholz
    Erster Stadtrat

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