Öffentliche Bekanntmachung
Der Luftsportverein Schneverdingen e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Ole Gaida, Postfach 1356, 29636 Schneverdingen, hat bei der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 42 – Luftverkehr
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
die Erweiterung der Genehmigung des Segelfluggeländes Höpen um die Zulassung der Luftfahrzeugart „Luftsportgeräte“ sowie der Startarten „Gummiseil-start“ und „Autoschleppstart“ gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt.
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 30.04.2025 bis zum 30.05.2025 im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 104, Schulstraße 3, 29640 Schnever-dingen während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben berührt werden, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen eine Stellungnahme abgeben. Nicht ortsansässige betroffene Grundstücks-eigentümer sollen von den Pächtern oder Verwaltern der Grundstücke über das Vorhaben unterrichtet werden.
Schneverdingen, 16.04.2025
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Meike Moog-Steffens (L.S.)