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    Einheitlicher Ansprechpartner nach EU-Dienstleistungsrichtlinie

    Einheitlicher Ansprechpartner nach EU-Dienstleistungsrichtlinie

    Zum 28.12.2009 sind die wesentlichen Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt worden.

    Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren.

    Der Dienstleistungserbringer hat nunmehr die Möglichkeit, den sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“ in Anspruch zu nehmen. Dieser steht für ihn als Mittler für komplexe Verwaltungsverfahren im direkten Kontakt mit der jeweils zuständigen Behörde.

    Informationen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erhalten Sie über das Dienstleistungsportal des Bundes unter www.dienstleistungsrichtlinie.de sowie das Portal des Landes www.dienstleisterportal.niedersachsen.de

    Für den Heidekreis ist der Einheitliche Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung angesiedelt.

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