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    Kommunale Wärmeplanung

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 die kommunale Wärmeplanung der Stadt Schneverdingen beschlossen.

    Die Stadt Schneverdingen ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung für ihr Stadtgebiet zu erstellen. Ziel der Wärmeplanung ist es, vor Ort den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei ein strategisches Instrument, aus dem sich für Bürgerinnen und Bürger keine direkten Pflichten ergeben.

    Die Wärmeplanung in Schneverdingen hat ergeben, dass es keinen zentralen Wärmenetzausbau geben wird. Die dezentrale Einzelhausversorgung ist wegen der geringen Wärmeverbräuche wirtschaftlicher.

    Weitere Einzelheiten der Wärmeplanung finden Sie unter dem nebenstehenden Web-Link "Informelle Planungen und Konzepte".  

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