Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetztes (NKlimaG) 2020 hat das Land Niedersachsen alle Kommunen, unabhängig von ihrer Größe, zur Erstellung eines kommunalen Energieberichtes verpflichtet. Dieser Energiebericht hat die bei der Kommune anfallenden Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen für Strom und Heizenergie der kommunalen Liegenschaften zu enthalten.
Der Energiebericht war gemäß NKlimaG erstmalig für das Jahr 2022 zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorgeschriebene Berichtszeitraum beträgt drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Wegen der Corona-Pandemie und der Energieeinsparverordnung waren die Verbrauchsdaten aus 2022 vorsichtig zu interpretieren. Um die Extremwerte zu glätten und die Aussagekraft der Daten zu verbessern, wurde für den Bericht 2022 ein Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 gebildet. Damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist, wurde für den Energiebericht 2023 ein Verbrauchsdurchschnitt der Jahre 2021 bis 2022 gebildet.
Darüber hinaus hat sich die Verwaltung dazu entschlossen den Energiebericht jährlich zu erstellen, um ein besseres Controlling der Verbräuche zu ermöglichen. Bei auffälligen Verbräuchen können dadurch zeitnah Maßnahmen ergriffen werden. Ein dauerhaftes Energiemanagement hilft dabei, Verbräuche möglichst gering zu halten und dadurch langfristig Kosten zu senken.