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    Resolution des Rates der Stadt Schneverdingen zur Ablehnung von Fracking

    Resolution des Rates der Stadt Schneverdingen zur Ablehnung von Fracking mit umweltgefährdenden chemischen Zusätzen zur unkonventionellen Erdgasförderung

    1. Der Rat der Stadt Schneverdingen lehnt die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit chemischen Zusätzen durch das sogenannte „Fracking“ ab.
    2. Die Stadt wird für diesen Zweck keine städtischen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
    3. Der Stadtrat bittet die Bürgermeisterin, unverzüglich die politischen Gremien zu informieren, wenn ihr Informationen über geplante Explorationen vorliegen. Die Informationsbitte gilt auch für die Kenntnisnahme von Verpressungen von Lagerstättenwasser im Stadtgebiet von Schneverdingen.
    4. Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin gebeten, die Kreistags-, Landtags- und Bundestagsabgeordneten sowie die Landesregierung anzuschreiben und folgende Maßnahmen zu fordern:
    • Die Stadt Schneverdingen fordert die Aussetzung von Fracking-Maßnahmen in der Region, bis eine Technik entwickelt worden ist, die eine Förderung von Erdgas durch Fracking gänzlich ohne Einsatz von gesundheitsgefährdenden und umweltschädigenden Stoffen zulässt.
    • Vor dem Hintergrund der angekündigten Entwicklung einer Technik zur Behandlung von Lagerstättenwasser erwartet die Stadt Schneverdingen, anfallendes Lagerstättenwasser aus schon vorhandenen Erdgasförder-stätten vor der Verpressung der vor Ort entstandenen Abwässer mit dieser Technik zu behandeln, um eine Gefährdung des Grundwassers und des Bodens auszuschließen.
    • Nachdem nunmehr die Ergebnisse der vom Bundesumweltministerium und dem Land NRW in Auftrag gegebenen Gutachten vorliegen, ist eine neue Beurteilung der gesamten Fördertechnik und der damit einher-gehenden Gefahren notwendig.
    • Genehmigungsverfahren zu Explorationen, Bohrmaßnahmen, Durch-führung von Fracking-Maßnahmen und dem Fördern von Gas (also Erlaubnisverfahren zur Bergbauberechtigung sowie Bewilligungs-verfahren für Betriebspläne) sind unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
    • Umweltverträglichkeitsprüfungen werden Voraussetzung für alle Geneh-migungsverfahren, die eine Gasförderung als Ziel haben.
    • Explorationen und Bohrungen zur Förderung von Gas in Wassereinzugs- und Wassergewinnungsgebieten der Grund- und Trinkwasserversorgung und in deren angrenzenden Gebieten mit Grundwasserzustrom sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind nicht zulässig. Diese Forde-rungen sind im Bundesbergrecht und Umweltrecht aufzunehmen.
    • Die Landesregierung wird aufgefordert, die Öffentlichkeit frühzeitig über Anträge zur Exploration sowie zur Erdgasförderung und den damit verbundenen Maßnahmen zu informieren und die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger/innen unmittelbar nach Antragstellung umfassend zu unterrichten.
    • Die Stadt Schneverdingen unterstützt die Bestrebungen, das Bergrecht zu novellieren.
    • Wir fordern die Beweislastumkehr für Schäden. Danach ist vom jeweili-gen Gasförderunternehmen nachzuweisen, dass aufgetretene Schäden der Umwelt, im Grund und Boden oder am Eigentum nicht ursächlich in der Gasförderung und den damit verbundenen Maßnahmen einschließ-lich des Betreibens von Lagerstättenwasserleitungen und des Verpres-sens von Flow-Back in der Region liegen. Die Gasförderunternehmen müssen sich dafür versicherungsrechtlich absichern oder entsprechende Kautionen für eventuell auftretende Schäden hinterlegen.
    • Ebenso fordert die Stadt Schneverdingen Monitoring-Messstellen, die eine Hebung oder Senkung des Geländeniveaus dokumentieren, seis-misches Monitoring sowie ein generelles Grundwassermonitoring aller Erdgasbohrungen in der Region. Die grundwasserführenden Schichten sind regelmäßig zu überprüfen und zu beproben, um eine Verunreinigung kurzfristig feststellen und gegebenenfalls geeignete Sicherungsmaß-nahmen durchführen zu können.

    Begründung:
    Durch das sogenannte Fracking wird mit Tiefenbohrungen Gas aus Steinschichten gelöst und gefördert. Dabei wird ein Cocktail chemischer Substanzen mit Wasser und Sand vermischt und unter hohem Druck in die Steinschichten verbracht, in denen Gas gebunden wurde.

    Das Umweltbundesamt forderte 2011 vom Gesetzgeber strenge Auflagen für das Fracking, wie z. B. das Verbot von Fracking in sensiblen Gebieten (Trinkwasser-gewinnungsgebiete etc.) und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen. Es weist außerdem darauf hin, dass die Entsorgung des sogenannten Flow-Backs (belastetes Frack- und Lagerstättenwasser) höchst problematisch ist.

    Für die derzeit stark umstrittene Fördermethode zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas gibt es bis heute keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen und Bürgerbeteiligungen. Nicht kalkulierbare und nicht rückholbare Umweltschäden sowie zusätzliche Flächenversiegelung sind zu befürchten. Der Lebensraum und die Lebensqualität der Stadt können stark beeinträchtigt werden.

    Aktuell gibt es ein Genehmigungsverfahren zur Exploration von Erdgasvorkommen in der Lüneburger Heide im sogenannten Erlaubnisfeld Oldendorf, beantragt von der Blue Mountain Exploration LLC, ansässig in New York. Dieses Erlaubnisfeld dehnt sich bis in das Stadtgebiet von Schneverdingen aus.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     

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