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    Kalkulation der "Regenwassergebühr"

    Stadt Schneverdingen überarbeitet die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr

    Die bisher geltenden Bestimmungen für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr stammen aus dem Jahr 1992. Den geänderten rechtlichen Vorgaben entsprechend soll nunmehr eine Umstellung auf einen Flächenmaßstab erfolgen, der die Anschluss- und Ableitungsverhältnisse jedes einzelnen Grundstückes berücksichtigt. „Dieser Maßstab, so Fachdienstleiter Manfred Ehlermann, bietet den Grundstückeigentümern den Vorteil, durch Verringern der versiegelten Flächen die Niederschlagswassergebühr zu senken. Gleichzeitig wird damit der natürliche Wasserkreislauf auf den Grundstücken gefördert und das Kanalnetz entlastet“.

    Bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Flächen ist die Stadt Schneverdingen auf die Mithilfe der Gebührenzahler angewiesen. Alle an die Niederschlagswasserkanalisation angeschlossenen Grundstückseigentümer erhalten ab dem 17.04.2015 ein Informationsschreiben der Stadt mit einem Vorschlag für die Berechnung der Gebühr. Dabei wurden die in den Liegenschaftskarten enthaltenen Gebäudeflächen berücksichtigt und um eine qualifizierte Schätzung der übrigen versiegelten Flächen, wie z. B. Garagenzufahrten, Hofeinfahrten, Dachüberstände etc., ergänzt.

    Falls die so ermittelten Flächen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können diese mit einem dem Informationsschreiben beigefügten Rückmeldebogen korrigiert werden. Details sind dem Schreiben und der ebenfalls übersandten Informationsbroschüre zu entnehmen.

    „Ich möchte mich vorab bei allen Grundstückseigentümern für das Verständnis und für deren Mithilfe bei der Umstellung auf den neuen Flächenmaßstab bedanken“, so Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens.

    Weitere Informationen finden Sie hier http://getrennte-aw-gebuehr.de/schneverdingen/.

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