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    19.03.2018: Bekanntmachung öffentliche Auslegung Obere Wümmeniederung

    Bekanntmachung

    über die öffentliche Auslegung gemäß § 14 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz des Entwurfs zu der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung“

    Der Landkreis Harburg beabsichtigt das bestehende Naturschutzgebiet (NSG) „Obere Wümmeniederung“ neu auszuweisen. Für Schneverdingen sind Flächen in den Ortschaften Wesseloh und Wintermoor betroffen. Eine Übersichtskarte, in der die Flächen dargestellt sind, finden Sie auf der Internetseite www.schneverdingen.de

    Das geplante NSG liegt in den Gemeinden Otter, Welle, Tostedt, Wistedt und Königsmoor in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg sowie in der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis. Für das Ausweisungsverfahren ist der Landkreis Harburg federführend, da nur ein kleiner Flächenanteil im Landkreis Heidekreis liegt.

    Der Verordnungsentwurf mit der Begründung sowie den dazugehörigen Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 sowie die Detailkarte im Maßstab 1:5.000) können in der Zeit

    vom 26. März 2018 bis einschließlich 4. Mai 2018

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Rathaus, Fachbereich III-60 Planen Bauen Umwelt, Raum 107

    während der Dienststunden von
    montags bis freitags                       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    montags bis mittwochs                   14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    donnerstags                                   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

    Bedenken oder Anregungen können während dieses Zeitraumes von jedermann direkt im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 107

    oder bei dem

    Landkreis Harburg
    Abt. Naturschutz/Landschaftspflege
    Gebäude B, Zimmer 309
    Schloßplatz 6
    21423 Winsen (Luhe)

    oder bei dem

    Landkreis Heidekreis               Landkreis Heidekreis
    Dienstleistungsbüro                 Dienstleistungsbüro
    Harburger Straße 2                   Vogteistraße 19
    29614 Soltau                             29683 Bad Fallingbostel

    während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG).

    Bitte nutzen Sie zur Abgabe Ihrer Stellungnahme auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an naturschutzgebiete@lkharburg.de 

    Zusätzlich sind diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgender Internetseite veröffentlicht: www. schneverdingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen

    Die Unterlagen mit weiteren Informationen zur geplanten Neuausweisung finden Sie auch auf der Internetseite:

    www.landkreis-harburg.de/nsgoberewuemmeniederung (mit zusätzlichen Informationen)

    Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist für das Verfahren maßgeblich.

    Schneverdingen, den 15.03.2018

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

     

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