Rathaus Rathaus

    Archiv

    02.04.2020: Akut-Programme für Unternehmenshilfen

    Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat auf seinem Internetauftritt zwei neue Richtlinien zur Unterstützung von Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sowie von kleinen Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie veröffentlicht.

    Diese ersetzen ab sofort die bisherige Richtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ für das Nds. Corona-Soforthilfeprogramm.

    Ziel der Richtlinien ist es, Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden und den Bestand von Unternehmen zu sichern. Voraussetzung für eine Förderung ist daher, dass Antragssteller durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind bzw. ein Nachweis, dass der Liquiditätsengpass durch diese entstanden ist. (Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.)

    Antragsfrist ist für beide Richtlinien der 01.05.2020 bei der NBank.

    Das neue Antragsverfahren soll im Laufe dieser Woche starten. Wir empfehlen, diesbezüglich den Internetauftritt der NBank im Blick zu behalten.

    Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den Fördereckpunkten der neuen Richtlinien:

    Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

    • Antragsberechtige: Kleine Unternehmen (einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) sowie Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
    • Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (für drei Monate):
      - bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
      - bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

      (Hinweis: Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.)
       

    Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“

    • Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen (einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) und Angehörige der freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
    • Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten (für drei Monate):
      - bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten
      - bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten


    Berechnet werden die Soforthilfen beider Richtlinien auf Basis des betrieblichen Sach- und Finanzaufwands der Antragssteller (u. a. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen).
    Die Auszahlungen sollen unverzüglich jedoch spätestens bis 31.07.2020 erfolgen.

    In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des BMWi nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden.

    Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter der Adresse beratung@nbank.de gestellt werden.

    Diese Angebote sollen nach momentanem Kenntnisstand neben den klassischen KMU auch für Selbstständige bzw. Ein-Personen-Unternehmen gelten. Die übrigen bereits bestehenden Förderprogramme der NBank haben weiterhin Gültigkeit.

    Beratungs-Hotline: 0511 30031-333
    Internet: www.nbank.de

     

    Fortlaufend aktualisierten Förder- und Informationsangebote (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

    Info-Hotline: 030 186151515
    Internet: www.bmwi.de

    Umfangreiche Hilfen; insbesondere Kleinunternehmen, Selbständige und Freiberufler

     

    Bundesagentur für Arbeit

    Infohotline: 0800 4555520
    Internet: www.arbeitsagentur.de

    u.a. zum Thema Kurzarbeitergeld

     

    KfW-Bank

    Infohotline: 0800 5399000
    Internet: www.kfw.de

    Beantragungsmöglichkeit für Investitions- und Betriebsmittelkredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler (via Hausbank)

     

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

    Telefon: 04131 742-0
    Internet: www.mw.niedersachsen.de

    Speziell der FAQ-Bereich zum Thema Corona

     

    Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

    Telefon: 04131 742-0
    Internet: www.ihk-lueneburg.de

    Beratung z.B. über Förderprogramme und Finanzierungshilfen (Beratungsbogen), aktuelle Informationen auf der Internetseite  über Programme und politische Entscheidungen und einen neuen, täglich erscheinenden Corona-Newsletter; kurze und präzise Informationen über die neuesten Entwicklungen

     

    Aufgrund des erhöhten Anfrageaufkommens kann es bei allen genannten Institutionen zu Wartezeiten kommen.

     

     

     

     

     

    Dokumente & Download