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    19.05.2020: Hinweise zum Umgang mit öffentlichen Sitzungen

    Derzeit sieht die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Kontaktverbote im öffentlichen Raum vor. Jede Person hat in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Daneben gelten die ausgehängten Hinweise zu den Hygiene- und Verhaltensvorschriften.

    Bürgerinnen und Bürger können den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse und des Rates der Stadt Schneverdingen nach wie vor beiwohnen. Jedoch gelten auch hier die vorgenannten Auflagen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dazu zählen vorgegebene, größere Sitzabstände, wodurch sich die Anzahl der Besucherplätze reduziert.

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