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    25.04.2021: Geändertes Infektionsschutzgesetz

    Stand 24.04.2021: Keine Ausgangssperre im Heidekreis!

    Überschreitet ein Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100, kommt eine Ausgangssprerre zum Tragen, die dann vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen wird. Eine solche Allgemeinverfügung des Landkreises Heidekreis wird über die Zeitungen, auf der Internetseite des Heidekreises und über die BIWAPP bekannt gemacht.

    Für die beschlossene bundeseinheitliche Ausgangssperre ist immer die 7-Tage-Inzidenz des gesamtes Landkreises Heidekreis zu betrachten. Die Inzidenzen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden des Heidekreises sind hierbei nicht relevant.

    Maßgeblich für die 7-Tage-Inzidenz sind die vom Robert Koch Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Zahlen.

    Ausführliche Informationen und aktuell geltende Vorschriften finden Sie auf folgenden Internetseiten: