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    Geflügelpest Überwachungszone

    Am 29. November 2021 wurde in Wistedt im Landkreis Harburg der Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbetrieb wurden Restriktionsgebiete (Schutzzone / Überwachungszone) gebildet.

    Auch Teile des nördlichen Heidekreises, westlich von Wintermoor, befinden sich aufgrund der Nähe zum Ausbruchsbetrieb in der sogenannten Überwachungszone. Die Zone umfasst mindestens zehn km Radius um den Seuchenbetrieb. Mit einer Allgemeinverfügung hat der Heidekreis deshalb eine Überwachungszone im betroffenen Landkreisgebiet zum Schutz gegen die Geflügelpest festgelegt. Die Allgemeinverfügung ist unter www.heidekreis.de/bekanntmachung abrufbar, tritt ab Donnerstag, dem 2. Dezember 2021 , in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.

    In dieser Überwachungszone gelten für Geflügel haltende Betriebe - unabhängig von der jeweiligen Größe - bestimmte Auflagen, wie zum Beispiel eine Stallpflicht. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Der Heidekreis bittet alle Geflügel haltenden Betriebe im gesamten Kreisgebiet die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

    Informationen zum Geflügelpestausbruch im Landkreis Harburg stehen auf der Homepage des Landkreises Harburg unter https://www.landkreisharburg.de/portal/meldungen/gefluegelpestausbruch-kreisweite-stallpflicht-fuergefluegel-
    sowie-schutz-und-ueberwachungszone-um-betroffenen-betrieb-ab-01-
    dezember-2021-901007043-20100.html?rubrik=1000042
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