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    Grundsteuerreform in Niedersachsen

    Grundsteuerreform in Niedersachsen

    Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der zur Neugestaltung aufgeforderte Bundesgesetzgeber verabschiedete daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz. Mit der Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eigene gesetzliche Regelungen für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

    Niedersachsen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und wendet für Berechnungen ab 01.01.2025 das einfach gehaltene Flächen-Lage-Modell an. Aufgrund der Reform ist jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, für seinen Grundbesitz eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

    Ab Ende Mai/Anfang Juni 2022 erhält daher jeder Grundstückeigentümer vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen. Die Erklärung muss im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.

    Warum ist die Frist so kurz? In Niedersachsen müssen nach Abgabe der Feststellungserklärungen ca. 3,6 Millionen Grundstücke durch die Finanzämter neu bewertet werden. Danach folgen die Grundsteuerfestsetzungen durch die Kommunen. Damit die neuen Regelungen ab 2025 angewendet werden können, ist also viel Vorlauf und Arbeit – sowohl von den Grundstückeigentümern, als auch von Finanzämtern und Kommunen – nötig.

    Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Das heißt, die Summe der kommunalen Grundsteuereinnahmen soll sich nach der Neubewertung in einem vergleichbaren Rahmen bewegen, wie mit den alten Berechnungsgrundlagen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Höhe der Grundsteuer für den Einzelnen gleich bleibt. Manche Eigentümer müssen nach der Neubewertung mehr, andere weniger zahlen.

    Wichtig zu wissen: Die neuen Berechnungsgrundlagen gelten ab 01.01.2025. Sollten sich bis dahin Änderungen ergeben, z. B. durch Verkauf oder aufgrund von baulichen Veränderungen, erfolgen die daraus erforderlichen Anpassungen sowohl im alten, als auch im neuen Recht.

    Nähere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern

     

     

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