Rathaus Rathaus

    Archiv

    Gemeinsame Wahlbekanntmachung zur Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl des Landrates

    1.)
    Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und im Landkreis Heidekreis die Wahl des Landrates statt.
    Die Wahlen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr.

    2.)
    Die Gemeinde Bispingen - ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
    Die Stadt Schneverdingen - ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    3.)
    Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
    Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten.
    Der Stimmzettel zur Landratswahl enthält den im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschlag und ein Feld zur Kennzeichnung mit „Ja“ oder „Nein“.
    Der Stimmzettel zur Europawahl enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.
    Jede wählende Person hat eine Stimme bei der Wahl zum Europäischen Parlament und eine Stimme bei der Wahl des Landrates.
    Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigungen und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zu den Wahlen mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei den Wahlen abgegeben werden.
    Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmenabgabe nicht erkennbar ist.

    4.)
    Die Wahlhandlungen sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

    5.)
    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an den Wahlen im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises

    oder

    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Stimmzettelumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und seine Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in den verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei den angegebenen Stellen abgegeben werden.

    6.)
    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt zur Europawahl auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).

    7.)
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

    Bispingen, den 28.04.2014      Schneverdingen, den 28.04.2014
    Gemeinde Bispingen                Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin                 Die Bürgermeisterin
    L.S.                                           L.S.
    gez. Sabine Schlüter                gez. Meike Moog-Steffens

    Kontakt