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    02.07.2014: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen 5.Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 22b „Ortsmitte“

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat die 5. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 22b „Ortsmitte“  in seiner Sitzung am 15.05.2014 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

    Die Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.

    Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bauungsplanes Nr. 22b ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Nordosten durch die Verdener Straße und Straße Am Markt, im Nordwesten durch die Kirchstraße und im Westen durch den Kirchweg.

    Gemäß § 10 BauGB tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 22b „Ortsmitte“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit der Begründung ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Zimmer 109, Schulstr. 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Gemäß § 215 Abs. 2  BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, eine gemäß § 214 Abs. 2a Verletzung der beachtlichen Mängel im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen,  27.06.2014

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    L.S.  gez. Meike Moog-Steffens

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