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    26.09.2014: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 22.09.2014 die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ beschlossen (Aufstellungsbeschlüsse). Weiter wurde durch den Verwaltungsausschuss am 22.09.2014 beschlossen, dass die Bauleitplanverfahren auf Grundlage des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden.

    Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird für die o.g. Bauleitplanverfahren auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit für beide Bauleitpläne gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Form einer Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2014 die öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) einschließlich Begründung und die öffentliche Auslegung der
    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Die Entwürfe der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/ Gustav-Bosselmann-Ring) einschließlich Begründung sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ einschließlich Begründung liegen in der Zeit vom

    7. Oktober 2014 bis einschließlich 7. November 2014
    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Raum 109

    öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden von

    montags bis freitags            8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
    donnerstags                      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    die Planentwürfe mit Begründungen von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ wird jeweils von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs.4 BauGB auf Grundlage von § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist für beide Bauleitplanverfahren nicht anzuwenden.

    Für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

    Bei dem in Planung genommenen Areal südlich der Rotenburger Straße und östlich des Gustav-Bosselmann-Ringes handelt es sich um derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Schneverdingen bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Darüber hinaus wird im Flächennutzungsplan ein nunmehr nicht weiter verfolgter Trassenverlauf der Kreisstraße K 33 inkl. Flächen für einen Kreisverkehrsplatz als örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt.

    Für das Plangebiet wurde im Jahr 2003 der Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Süd“ aufgestellt, der für das Plangebiet Allgemeine Wohngebiete festsetzt.

    Mit den o.g. Bauleitplan-Änderungsverfahren sollen die genannten bisherigen Darstellungen und Festsetzungen in ihrer Lage und ihrem Zuschnitt an die geänderte Äußere Erschließung des Baugebietes (eine Verlegung des Gustav-Bosselmann-Ringes wird nicht mehr verfolgt) angepasst werden. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie übrige textliche Festsetzungen der Urfassung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 werden beibehalten. Der bestehende Lärmschutzwall an der Rotenburger Straße und dem Gustav-Bosselmann-Ring wird in seinem Verlauf auf Grundlage eines Lärmschutzgutachtens ebenfalls angepasst.

    Der räumliche Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Rotenburger Straße, im Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch die nördliche Grundstückgrenze der Baugrundstücke am Heinrich-von-Kleist-Weg und im Westen durch den Gustav-Bosselmann-Ring.

        
    Schneverdingen, 26.09.2014

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens