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    24.11.2014: 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schneverdingen „Sondergebiete Windenergienutzung“

    Mit Verfügung vom 30.10.2014 (Az.: 61.21.019.007) hat der Landkreis Heidekreis die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorrangflächen für die Windenergienutzung) mit Begründung inklusive Umweltbericht der Stadt Schneverdingen genehmigt.

    Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Die  49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung inklusive Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung wird ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Die Änderungsbereiche der 49. Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten und sind schwarz umrandet (Kartengrundlagen: Verkleinerung der Deutschen Grundkarte, ohne Maßstab. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2013  © GLL LGLN)

    Schneverdingen, 24.11.2014

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin

    Meike Moog-Steffens

     

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