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    26.03.2015: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße“

    Bekanntmachung
    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bebauungsplan Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Stra-ße/Marktstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Markstraße“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.

    Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

    Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße“ einschließlich Begründung beschlossen.

    Der Entwurf des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

    8. April 2015 bis einschließlich 8. Mai 2015

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,Bauamt, Raum109, öffentlich aus.

    Innerhalb der Auslegungsfrist kann während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr

    der Planentwurf mit Begründung von jedermann eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauG und von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Das Monitoring gem. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

    • Artenschutzrechtliche Vorprüfung des im Plangebiet vorhandenen Gehölzbestandes hin-sichtlich der Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
    • Es liegen Aussagen als Bestandteil der Begründung zum Vorkommen besonders geschützter Arten gem. BNatSchG für Avifauna, Säugetiere sowie anderer, streng geschützter Säu-getierarten gem. Anhang IV der FFH-Richtline vor. Gemäß Vorprüfung sind keine arten-schutzrechtlichen Konflikte zu erwarten.
    • Schalltechnisches Gutachten, Bonk-Maire-Hoppmann GbR, 2014: Die durch die geplante Einzelhandelsnutzung zu erwartenden Geräuschemissionen im Be-reich der angrenzenden schutzwürdigen Wohnbauflächen wurden ermittelt und beurteilt. Im Ergebnis wird laut Gutachten die Errichtung einer Lärmschutzwand in einer Höhe von 2 m und einer Länge von ca. 13 m im Bereich der Ladezone empfohlen. Eine Überschreitung der zulässigen Lärmpegel ist somit laut Immissionsprognose weder am Tag noch in der Nacht zu erwarten.
    • Baugrunduntersuchung, Geologisches Büro R. Hempel, 2014: Neben der Frage der Tragfähigkeit des Untergrundes wurde auch die Bodenbeschaffenheit mit Blick auf eine mögliche Oberflächenwasserableitung untersucht. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwässerungskonzept für das Oberflächenwasser angefertigt.


    Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergrößerung der Verkaufsflächen eines bestehenden Verbrauchermarktes in der Marktstraße 10 zu schaffen. Hierzu sollen Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 36 aufgehoben und im Bebauungsplan Nr. 77 als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Das Sondergebiet dient der Unterbringung von großflächigem Einzelhandel zur verbrauchernahen Grundversorgung der Bevölkerung mit einem Warenangebot für den überwiegend periodischen Bedarf. Mit dem Neubau des Verbrauchermarktes sind gleichzeitig die Neuordnung der Stellplatzanlagen sowie die Anlage eines Regenrückhalte- und Versickerungsbeckens beabsichtigt.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bauungsplanes Schneverdingen Nr. 77 „Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Südwesten von der Inseler Straße und Marktstraße, im Norden durch den Ahornweg und im Osten durch die Grundstücke Ahornweg 12 und Marktstraße 8.

    Schneverdingen, 25.03.2015
    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

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