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    26.03.2015: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“

    Bekanntmachung
    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande)
    Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ beschlossen.

    Die Beschlüsse gebe ich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt und weise gleichzeitig darauf hin, dass inzwischen Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet wurde, zu dem die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhält. Hierzu und für Informationen über Inhalt, allgemeine Ziele und Zwecke sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung wird der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    1. April 2015 bis einschließlich 4. Mai 2015

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, Bauamt, Zimmer 109, während der Dienststunden von

    montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr und
    montags bis mittwochs 14:00 bis 16:00 Uhr und
    donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr

    zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und auf Wunsch erläutert.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o.g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Lärmgutachten, Ingenieurbüro Roland Anhaus: In dem Schallgutachten wurde festgestellt, dass schutzwürdige Nutzungen (Wohnen) durch den Schießsport, durch Veranstaltungen des Schützenvereines oder durch private Veranstaltungen im Schützenhaus nicht beeinträchtigt werden.
    • Baugrunduntersuchung, Ingenieurbüro PTM: In der Untersuchung wurde eine mittlere Durchlässigkeit der im Plangebiet anzutreffenden Flugsande festgestellt. Gemäß der Untersuchung ist eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers im Plangebiet möglich.
    • Umweltbericht zum Bebauungsplan Insel Nr. 5, Gruppe Freiraumplanung: Es wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden und Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durchgeführt. Eine artenschutzfachliche Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass eine mögliche Betroffenheit von europarechtlich geschützten Arten (Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VS-RL) durch das geplante Vorhaben aufgrund fehlender Habitateignung oder vorhabenbedingter Nichtbetroffenheit auszuschließen ist. In einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wurde der notwendige Kompensationsumfang ermittelt.

    Ziel der o.g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, in der Ortschaft Insel Bauflächen bedarfsgerecht mobilisieren zu können. Bis zum Jahr 2024 wurde ein Bauflächenbedarf von ca. 1,4 ha prognostiziert. Weiteres Ziel der Planung ist es, derzeit im Außenbereich gelegene Betriebsflächen eines am Marie-Kupfer-Weg ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebs als Gemischte Bauflächen auszuweisen. Die Verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Verlängerung des Marie-Kupfer-Weges bis zur Straße Stutenstraat.

    Der räumliche Geltungsbereich für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt (siehe auch Lageplanausschnitt): Im Süden durch den Marie-Kupfer-Weg, im Westen durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 23 und 25, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande und im Osten durch eine Bautiefe von rd. 40 m östlich der Stutenstraat.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Insel Nr. 5 wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch den Marie-Kupfer-Weg, im Westen durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 19 und 21, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande und im Osten durch eine Bautiefe von rund 40 m östlich der Stutenstraat.

    Schneverdingen, 25.03.2015
    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

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