Rathaus Rathaus

    Archiv

    05.06.2015: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring)
    1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“

    Mit Verfügung vom 13.05.2015 (Az.: 61.21.019.009) hat der Landkreis Heidekreis die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) der Stadt Schneverdingen mit Begründung genehmigt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ in seiner Sitzung am 19.02.2015 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

    Die Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) tritt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schneverdingen mit dieser  Bekanntmachung in Kraft.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ mit Begründung werden ab sofort im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, eine gemäß § 214 Abs. 2a Verletzung der beachtlichen Mängel im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

    Der räumliche Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Rotenburger Straße/Gustav-Bosselmann-Ring) und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Schneverdingen Nr. 73 „Rotenburger Straße Süd“ ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan-Ausschnitt (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Katasteramt Soltau), ist schwarz umrandet und wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Rotenburger Straße, im Osten durch die vorhandene Bebauung, im Süden durch die nördliche Grundstückgrenze der Baugrundstücke am Heinrich-von-Kleist-Weg und im Westen durch den Gustav-Bosselmann-Ring.

    Schneverdingen, 02.06.2015
    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

    Kontakt