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    21.09.2015: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“

    Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 14.09.2015 die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) und des Bebauungsplanes Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ einschließlich jeweiliger Begründung und Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass die o. g. Planentwürfe mit jeweiliger Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

    30. September 2015 bis einschließlich 30. Oktober 2015

    im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen,Bauamt, Raum 109,

    öffentlich ausliegen.

    Innerhalb der Auslegungsfrist können während der Dienststunden

    von montags bis freitags       08:00 bis 12:00 Uhr  und
    von montags bis mittwochs   14:00 bis 16:00 Uhr und
    donnerstags                          14:00 bis 18:00 Uhr

    die Planentwürfe mit  jeweiliger Begründung und Umweltbericht von jedermann eingesehen werden.

    Ziel der o. g. Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, in der Ortschaft Insel Bauflächen bedarfsgerecht mobilisieren zu können. Bis zum Jahr 2024 wurde ein Bauflächenbedarf von ca. 1,4 ha prognostiziert. Weiteres Ziel der Planung ist es, derzeit im Außenbereich gelegene Betriebsflächen eines am Marie-Kupfer-Weg ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebs als Gemischte Bauflächen auszuweisen. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Verlängerung des Marie-Kupfer-Weges und die Straße Stutenstraat.

    Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind in Bezug auf die o. g. Bauleitplanungen verfügbar:

    • Lärmgutachten, Ingenieurbüro Roland Anhaus:
      In dem Schallgutachten wurde festgestellt, dass schutzwürdige Nutzungen (Wohnen) durch den Schießsport, durch Veranstaltungen des Schützenvereines oder durch private Veranstaltungen im Schützenhaus nicht beeinträchtigt werden.
    • Baugrunduntersuchung, Ingenieurbüro PTM:
      In der Untersuchung wurde eine mittlere Durchlässigkeit der im Plangebiet anzutreffenden Flugsande festgestellt. Gemäß der Untersuchung ist eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers im Plangebiet möglich.
    • Umweltbericht zum Bebauungsplan Insel Nr. 5, Gruppe Freiraumplanung:
      Es wurde eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden und Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durchgeführt.
      Eine artenschutzfachliche Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass eine mögliche Betroffenheit von europarechtlich geschützten Arten (Arten des Anhang IV der FFH-RL sowie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VS-RL) durch das geplante Vorhaben aufgrund fehlender Habitateignung oder vorhabenbedingter Nichtbetroffenheit auszuschließen ist. In einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wurde der notwendige Kompensationsumfang ermittelt. Als Ersatzmaßnahme wird in einem Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ eine Grünlandextensivierung mit Waldrandentwicklung festgesetzt. Die im Umweltbericht aufgezeigten und im Rahmen einer eingeschränkten Nutzung erforderlichen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen werden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

    Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schneverdingen vorgebracht werden.

    Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend hätten gemacht werden können.

    Der räumliche Geltungsbereich für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt (s. Lageplanausschnitt): Im Süden durch den Marie-Kupfer-Weg, im Westen durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 23 und 25, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande und im Osten durch eine Bautiefe von rd. 40 m östlich der Stutenstraat.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Insel Nr. 5 wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch den Marie-Kupfer-Weg, im Westen durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 19 und 21, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande und im Osten durch eine Bautiefe von rd. 40 m östlich der Stutenstraat.


    Schneverdingen, 17.09.2015


    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens