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    06.11.2015: Regionale Landesentwicklung

    Ausführungsanordnung


    In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ostervesede, Landkreis Rotenburg (Wümme), wird hiermit gemäß  § 61 i.V.m. § 62 und § 101 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ausführung des Flurbereinigungsplanes in der Fassung seiner Nachträge angeordnet und gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes wird der

    23.11.2015

    festgesetzt. Mit diesem Tage tritt gemäß § 61 Satz 2 FlurbG der im Flurbereinigungsplan und seiner Nachträge vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.

    Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke ist mit den betroffenen Teilnehmern vereinbart und durch den Flurbereinigungsplan geregelt.

    Der Flurbereinigungsplan wurde den Teilnehmern am 18.11.2010 bekanntgegeben und hat vom 19.11.2010 bis zum 15.12.2010 im Rathaus der Gemeinde Scheeßel zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen, der Anhörungstermin war am 17.12.2010. Der Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan wurde den betroffenen Teilnehmern am 30.06.2014 bekanntgegeben, Anhörungstermin war am 18.07.2014. Der Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan wurde den betroffenen Teilnehmern am 18.06.2015 bekanntgegeben, Anhörungstermin war am 22.07.2015. Der Nachtrag 3 zum Flurbereinigungsplan wurde den betroffenen Teilnehmern am 15.10.2015 bekanntgegeben, Anhörungstermin war am 23.10.2015.

    Anträge zur Regelung der Leistungen von Nießbrauchern und zur Regelung der Pachtverhältnisse gem. §§ 69 und 70 FlurbG können zur Vermeidung des Ausschlusses gem. § 71 FlurbG nur innerhalb von drei Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Verden - Eitzer Straße 34, 27283 Verden, gestellt werden.

    Gründe
    Der Flurbereinigungsplan Ostervesede in der Fassung seiner Nachträge ist seit dem 24.10.2015 unanfechtbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes sind damit erfüllt.
    Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung ist im öffentlichen Interesse geboten, damit rechtswirksam über die neuen Grundstücke verfügt werden kann und Störungen im Grundstücksverkehr vermieden werden.

    Hinweis
    Die Ausführungsanordnung wird gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz vom 23.01.2003 (BGBI. I S. 102), zuletzt Gesetz vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749), zusätzlich auch im Internet veröffentlicht unter http://www.arl-lg.niedersachsen.de. Bitte folgen Sie auf dieser Webseite dem Pfad: Aktuelles - Öffentliche Bekanntmachungen - Geschäftsstelle Verden.

    Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL Lüneburg), Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder bei der Geschäftsstelle Verden des ArL Lüneburg, Eitzer Strasse 34, 27283 Verden, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

    Im Auftrage
    Stührmann

    Vorstehende Ausführungsanordnung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden, vom 28.10.2015 wird hiermit bekanntgemacht.

    Schneverdingen, den 04.11.2015
    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    Meike Moog-Steffens

     

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