Jahresabschluss 2014 der Wohnungsbau-, Ansiedlungs- und Fremdenverkehrsgesellschaft Schneverdingen mbH
Gemäß § 31 i. V. m. § 32 sowie § 34 der Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen in der Fassung vom 27.01.2011 werden der Beschluss über die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung sowie der Bestätigungsvermerk des mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers Conrad Kannengiesser, Bremen, veröffentlicht:
I. Beschluss der Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014 ist am 14.12.2015 festgestellt worden. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers Conrad Kannengiesser, Bremen, vom 21.08.2015 schließt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt."
Aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis ergeben sich keine ergänzenden Feststellungen zur Jahresabschlussprüfung gemäß § 32 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung.
III. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 04.01.2016 an eine Woche während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 204, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Schneverdingen, 30.12.2015
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
gez. Moog-Steffens