Bekanntmachung
des Beschlusses des Rates der Stadt Schneverdingen über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2011
Der Rat der Stadt Schneverdingen hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 gemäß § 129 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den nachstehenden Beschluss gefasst:
- Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG wird der Jahresabschluss 2011 beschlossen und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Kenntnis genommen.
- Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 141.025,27 Euro und das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 55.960,84 Euro werden den Überschussrücklagen gem. § 123 Abs. 1 NKomVG zugeführt.
- Bürgermeister Fritz-Ulrich Kasch (bis 31.10.2011) und Bürgermeisterin Meike Moog-Steffens (ab 01.11.2011) wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für die Haushaltsbewirtschaftung Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme der Bürgermeisterin in der Zeit vom 17.10.2016 bis 25.10.2016 zur Einsichtnahme im Rathaus Schneverdingen während der Dienststunden im Fachdienst Finanzen, Raum 204, öffentlich aus.
Schneverdingen, 05.10.2016
Stadt Schneverdingen
Die Bürgermeisterin
Mark Söhnholz
Erster Stadtrat