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    30.12.2016: Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen

    Bekanntmachung

    Bauleitplanung der Stadt Schneverdingen
    51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande)
    Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“

        
    Mit Verfügung vom 01.03.2016 (Az.: 61.21.019.012) hat der Landkreis Heidekreis die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) der Stadt Schneverdingen mit Begründung einschließlich Umweltbericht genehmigt.

    Der Rat der Stadt Schneverdingen hat den Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ in seiner Sitzung am 30.11.2015 gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.

    Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) der Stadt Schneverdingen mit dieser Bekanntmachung wirksam.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

    Jeder kann die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den Bebauungsplan Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ mit Begründung einschließlich Umweltbbericht im Rathaus der Stadt Schneverdingen, Raum 109, Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen, während der Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

    Der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Insel Nr. 5 sind jeweils eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

    Gemäß § 215 Abs. 2  BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schneverdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

    Die räumlichen Geltungsbereiche der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stutenstraat/Im Sande) und des Bebauungsplanes Insel Nr. 5 „Stutenstraat/Im Sande“ ergeben sich aus den nachstehenden Lageplan-Ausschnitten (Kartengrundlage: Verkleinerung der Topografischen Karte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN Verden, Regionaldirektion Suhlingen-Verden).

    51. Flächennutzungsplanänderung 51FNP-GB

    Bebauungsplan Insel Nr. 5 (Teilbereich 1) BP5-TB_1

    Bebauungsplan Insel Nr. 5 (Teilbereich 2) BP5-TB_2

    Der räumliche Geltungsbereich für die 51. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 23 und 25, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande/Stutenstraat und im Osten durch eine Bautiefe von rd. 40 m östlich der Stutenstraat.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Insel Nr. 5 (Teilbereich 1) wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch den Marie-Kupfer-Weg, im Westen durch die Wohnbebauung Marie-Kupfer-Weg 19 und 21, im Norden durch die Wohnbebauung Im Sande/Stutenstraat und im Osten durch eine Bautiefe von rd. 40 m östlich der Stutenstraat.

    Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan Insel Nr. 5 (Teilbereich 2) liegt nördlich des Hasweder Weges, südlich der Inseler Straße (K31) sowie westlich eines Verbindungsweges zwischen den Straßen Hasweder Weg und Inseler Straße in der offenen Feldmark.

    Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter der Internetadresse www.schneverdingen.de/Bekanntmachungen.

    Schneverdingen, 29.12.2016

    Stadt Schneverdingen
    Die Bürgermeisterin
    gez. Meike Moog-Steffens

     

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